![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Ausschuss beschließt einstimmig:
Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:
1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 11, 5. Änderung, “Industriestraße“ gefasst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
3. Ziele und Zwecke der Planung: § Anpassung der als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) und Industriegebiet (§ 9 BauNVO) festgesetzten Flächen sowie der der Binnenerschließung dienenden Straßenverkehrsflächen § Änderung der festgesetzten Verkaufsflächenzahl (VKZ) im SO-2
Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Industriestraße, im Westen durch die Martin-Luther-Straße, im Norden durch das Betriebsgelände südlich der Firma PEGU-FORM sowie den in Ost-West-Richtung verlaufenden „Flötergraben“ und im Osten durch die Rudolf-Winkel-Straße begrenzt. Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:1000. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |