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Frau Ortsbürgermeisterin Sterr begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Scharf, Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung. Herr Scharf erläutert, dass dieser Bebauungsplan bereits zweimal im Ortsrat vorgestellt worden sei. Es sei im Vergleich zum letzten Mal lediglich eine eingegangene Anregung beschieden worden. Diese Anregung wurde zurückgewiesen.
Der Ortsrat nimmt einstimmig zustimmend Kenntnis von:
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 38 „Knoten B3 / Otto-Brenner-Straße / Siekhöhenallee“ wird als Satzung beschlossen.
2. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in Gänze: 356/16, 356/17, 356/18, 356/37 und 356/38 der Flur 8 in Grone. Hinzu kommen Teile der Flurstücke: 70/2 und 166/00 der Flur 7 in Grone, 356/4, 356/7, 356/14, 356/15, 356/19, 356/22, 356/35 und 356/36 der Flur 8 in Grone sowie 46/5, 47/00, 48/00, 58/00 und 62/2 der Flur 15 in Grone. Maßgeblich ist der Bebauungsplan im Maßstab 1:1000
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