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Herr Scharf erläutert, dass zu Beginn des Jahres 2007 die schon in den 1990er Jahren entwickelten Planungen zum Ausbau einer Höchstspannungsleitung wieder aufgenommen und forciert worden seien. Das hierzu erforderliche Raumordnungsverfahren werde allerdings nicht durch die Stadt durchgeführt; diese könne im Verfahren jedoch eine Stellungnahme abgeben.
Nunmehr seien seitens des Netzbetreibers die Pläne für einen Ausbau der Höchstspannungsleitungen aktualisiert worden. Ende Mai 2010 habe die Stadt Göttingen die Verfahrensunterlagen für die öffentliche Auslegung erhalten. Diese öffentliche Auslegung der Planunterlagen für das Raumordnungsverfahren sei vom 14.06. bis 28.07.2010 erfolgt; Stellungnahmen hätten noch bis zum 11.08.2010 eingereicht werden können. Am 16.06.2010 habe in der Mensa am Wilhelmsplatz eine öffentliche Informationsveranstaltung stattgefunden, in der die Vorhabenträgerin - die Transpower Stromübertragungs GmbH - ihre Planungen erläutert habe. Die Stadt Göttingen müsse bis zum 15.09.2010 eine Stellungnahme abgeben.
Die nunmehr vorgelegte Planung beinhalte eine Variante der Trassenführung westlich der Autobahn, die westlich von Groß-Ellershausen, östlich von Knutbühren und westlich von Esebeck geführt werde. Diese Trassenführung mache aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn, da mit ihr erhebliche negative Auswirkungen einhergingen. So würden die Mindestabstände zur Wohnbebauung resp. zu Einzelhäusern mehrfach unterschritten. Die Stadt habe bereits 2007 die Forderung nach einer alternativen Trassenführung erhoben; hierbei jedoch an eine großräumige Umgehung Göttingens gedacht. Diese Forderung werde nicht erfüllt. Falls eine solche Alternative nicht möglich sei, erscheine die Bündelung der Infrastruktureinrichtungen entlang der Autobahn als sinnvollste Lösung.
Aufgrund des hohen Konfliktpotentials mit schutzwürdigen Nutzungen fordere die Stadt daher die im Energieleitungsausbaugesetz vorgesehene Möglichkeit, im Stadtgebiet Göttingen - ggfls. südlich weiterführend auch auf Rosdorfer Gebiet - eine Erdverkabelung als Pilotprojekt vorzunehmen. Diese Forderung sei von Seiten der Stadt Göttingen bereits von Beginn der Planungen an erhoben worden.
Herr Welskop verweist darauf, dass auch im Falle einer Erdverkabelung Strahlung emittiert werde. Daher plädiere er dafür, mit der Trasse 12 c eine Trasse zu wählen, die möglichst weit entfernt von besiedelten Gebieten verlaufe. Im Falle der von der Verwaltung vorgeschlagenen autobahnnahen Trasse 12 b hingegen befürchte er zahlreiche konstruktive Probleme, wenn das Erdkabel z.B. Lärmschutzwälle oder Gewerbegebiete queren müsse.
Herr Holefleisch ist der Ansicht, dass die von der Verwaltung präferierte Trasse 12 b nur dann sinnvoll sei, wenn sichergestellt werden könne, dass tatsächlich eine Erdverkabelung erfolge. Die vom Vorhabenträger vorgelegten Planungsunterlagen ließen jedoch eine eindeutige Darstellung von Abschnitten, in denen eine Erdverkabelung vorgesehen werde, vermissen. Die Unterlagen seien insofern unvollständig; der Hinweis, dass es im Raumordnungsverfahren zunächst nur um die Auswahl der Trassenkorridore gehe und Detailfragen im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren geklärt werden könnten, könne so nicht akzeptiert werden. Die Stadt könne nur dann eine dezidierte Stellungnahme abgeben, wenn von vorneherein feststehe, ob eine Erdverkabelung erfolge oder eine Freileitung vorgesehen sei. Vor diesem Hintergrund spricht sich Herr Welskop dagegen aus, sich jetzt schon auf eine Trasse festzulegen, obschon diese grundlegende Frage noch nicht geklärt sei.
Herr Scharf erläutert, dass auch im Falle einer Erdverkabelung eine Trennwirkung entstehe; so müsse z.B. im Bereich der Trasse der Wald gerodet werden. Insofern sei im Falle einer Erdverkabelung die Trasse 12 c problematisch. Hinzu komme, dass in diesem Bereich mit archäologischen Funden zu rechnen sei. Ferner weise er darauf hin, dass spätestens in der Ratssitzung am 10.09.10 ein Beschluss gefasst werden müsse, da sonst die Frist zur Abgabe der städtischen Stellungnahme nicht mehr eingehalten werden könne.
Herr Wucherpfennig spricht sich gleichwohl dafür aus, die Angelegenheit zu vertagen. Auch bei einer Beratung im kommenden Bauausschuss am 09.09.10 könne noch eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 10.09.10 erfolgen. Herr Müller verweist darauf, dass in einem solchen Fall voraussichtlich ein gesonderter Verwaltungsausschuss am Tage der Ratssitzung einberufen werden müsse.
Herr Welskop entgegnet, dass auch nach einer neuerlichen Beratung im Ausschuss keine neuen Erkenntnisse vorliegen würden. Er spreche sich daher dafür aus, bereits in der heutigen Sitzung eine Beschlussempfehlung abzugeben. Die Auswahl einer Variante sollte jedoch davon abhängig gemacht werden, ob eine Erdverkabelung erfolge oder eine Freileitung erstellt werde. Auch Herr Semmelroggen schließt sich dieser Forderung an.
Auch Herr Klatt spricht sich dafür aus, die Auswahl der Trasse von der Form der Verkabelung abhängig zu machen. Er plädiere allerdings auch für eine Vertagung. Dadurch könne der Verwaltung Gelegenheit gegeben werden, für die Ratssitzung eine neue Vorlage zu erarbeiten und es bestünde dann auch genügend Zeit, diese Vorlage in den Fraktionen zu beraten. Es sei seines Erachtens wichtiger, die Zeit zu nutzen, um einen Konsens zu erreichen, als jetzt eine Beschlussempfehlung „über’s Knie zu brechen“. Ziel müsse es sein, einen möglichst einstimmigen Ratsbeschluss herbeizuführen. Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig:
Der Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke fordert, die dem Rat vorzulegende Beschlussvorlage wie folgt zu ergänzen resp. zu ändern:
In der Stellungnahme der Stadt Göttingen zum Raumordnungsverfahren ist ausdrücklich eine Vorzugstrasse für den Fall, dass keine Erdverkabelung erfolgen sollte, zu benennen. Die dementsprechend geänderte Beschlussvorlage soll dem Ausschuss am 09.09.10 erneut zur Beratung vorgelegt werden.
Im Übrigen wird dem nachfolgend abgedruckten Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
„Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
Der Rat der Stadt Göttingen beschließt folgende Forderungen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die geplante 380 kV Höchstspannungsleitung Wahle (Niedersachsen) – Mecklar (Hessen):
1. Im Abschnitt der Trassenführung auf Göttinger Stadtgebiet wird die Erdverkabelung gefordert. Die Unterlagen sind um entsprechende Darstellungen auch der Übergabestationen zu ergänzen.
2. Die Unterlagen sind um Aussagen zu den Umweltauswirkungen einer Erdverkabelung zu ergänzen. Vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsstudie zur Erdverkabelung durchzuführen.
3. Die Untervariante 12 c eines Trassenkorridors westlich der Autobahn 7 (zw. Groß-Ellershausen, Knutbühren, Esebeck) wird abgelehnt.
4. Die Trassenführung der Untervariante 12 a parallel zur Autobahn nördlich des Autobahnanschlusses Göttingen-Nord wird abgelehnt. Statt dessen wird die in nord-westlicher Richtung geführte Untervariante 12 b (Oberes Holz / Lenglern) gefordert.
5. Die vorgenommene Abwertung des Schutzanspruches aufgrund der Vorbelastung und des Rückbaus der vorhandenen 220 kV Trasse kann nicht akzeptiert werden.
Zu 1. Der im Ballungsraum Göttingen parallel zur Autobahn 7 geführte Trassenkorridor durchschneidet mehrfach den gem. Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) festgelegten 400 m Mindestabstand zu Wohngebieten / 200 m Abstand zu Einzelwohnhäusern zwischen Elliehausen / Holtensen im Norden bis zur Querung der Stadtgrenze im Süden. Die potentielle Immissionsbelastung für Menschen stellt ein sehr hohes Konfliktrisiko dar.
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die visuelle Wirkung einer Freileitung auf den Menschen ist eindeutig als negativ und erheblich einzustufen. Die Masten der Freileitung erreichen etwa die Höhe des 16-geschossigen Neuen Rathauses.
Im § 2 des EnLAG wird die Leitung Wahle-Mecklar bei Vorliegen der genannten Abstandskonflikte als potentielle Verbindung für eine Erdverkabelung im Rahmen eines Pilotprojektes genannt. Aufgrund des sehr hohen Konfliktrisikos in der Abwägung für die Auswirkungen auf den Menschen, ist im Stadtgebiet Göttingen (ggfls. auch südlich weiterführend auf den Flächen der Nachbargemeinde Rosdorf) die Erdverkabelung unter Berücksichtigung von Minimierungs- und Vermeidungspotenzialen für die Eingriffe in den Naturhaushalt durchzuführen.
Die Planunterlagen sind dahingehend zu ergänzen, dass der Abschnitt im Stadtgebiet Göttingen für die Erdverkabelung vorgesehen wird. Ebenso sind die Bereiche von Übergabestationen zu kennzeichnen, da diese aufgrund der erforderlichen Fläche von rd. 2.500 qm bedeutsam und nicht mit einzelnen Maststandorten gleichzusetzen sind.
Zu 2. In den vorliegenden Unterlagen fehlen die Konkretisierungen und die zu einer sachgerechten Prüfung erforderliche Darstellung der mit der Erdverkabelung verbundenen Auswirkungen. Die in den vorliegenden Antragsunterlagen vorgenommene allgemeine Darstellung der Erdverkabelung ist unzureichend. Vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens wird deshalb die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit Beteiligung der Stadt Göttingen gefordert, damit eine adäquate Beurteilung auch der Erdverkabelung erfolgen kann.
Zu 3. Die in den Vorabstimmungen von der Stadt Göttingen geforderte Prüfung einer alternativen Leitungsführung ist in Form eines Trassenkorridors (U 12 c) westlich der Autobahn 7 (zw. Groß-Ellershausen, Knutbühren, Esebeck) berücksichtigt worden. Die Stadt hatte mit ihrer Forderung jedoch eine großräumigere Lösung im Sinn, die das Stadtgebiet weiträumig meidet. Der hier vorgestellte Trassenkorridor U 12 c wird aufgrund der damit verbundenen negativen Auswirkungen abgelehnt.
Zu 4. Für den Bereich nördlich des Autobahnanschlusses Göttingen-Nord spricht sich die Stadt Göttingen für die in nord-westlicher Richtung führende Trasse (Variante U 12 b, Oberes Holz / Lenglern) aus. Die nördlich des Autobahnbogens oberhalb von Holtensen liegende Fläche ist als Fläche für das Logistik Zentrum / Güterverkehrszentrum Bovenden-Lenglern, an dem auch die Stadt mit eigenen Flächen beteiligt ist, von möglichen Beeinträchtigungen freizuhalten. Deshalb wird in diesem Bereich die Trassenführung parallel zur Autobahn (Variante U 12 a) abgelehnt. Die Trassenführung in nord-westlicher Richtung hat aufgrund der geringeren Länge, der Bündelungsmöglichkeiten mit vorhandenen Stromtrassen und des geringeren Trassenneubaus, sowie durch die größere Distanz zum Ortsteil Holtensen ein insgesamt geringeres Konfliktpotential. Zur weiteren Optimierung sollte in den Bereichen gebündelt geführter Stromtrassen eine technische Aufrüstung zur Leitungszusammenführung erfolgen, um die parallele Führung von z. B. 110 kV und 380 kV Leitung zu vermeiden.
Zu 5. Die in den Unterlagen vorgenommene Darstellung von geplanten Gewerbeflächen im Bereich Göttingen-Grone (Abschnitte 445, 446) ist falsch. Vielmehr wäre hier die Darstellung von Siedlungsfreiflächen, die im Übrigen nach § 30 BauGB festgesetzt sind, richtig. Diesen Flächen kommt der gleiche Schutzanspruch (Schutzgut Mensch) zu, wie den Siedlungsflächen. Demzufolge wäre hier ein hohes bzw. sehr hohes Konfliktrisiko darzustellen. Das Bewertungsverfahren der Minderung des Schutzanspruches aufgrund der Vorbelastung und des Rückbaus der vorhandenen 220 kV Trasse kann grundsätzlich nicht akzeptiert werden.“
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