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Frau stellvertretende Ortsbürgermeisterin Renner weist Herrn Rakebrandt gem. § 28 NGO auf die ihm obliegenden Pflichten nach den §§ 25 bis 27 NGO hin und verpflichtet ihn gem. § 42 NGO, die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Dies bekräftigt sie durch Handschlag.
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