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Herr Dr. Hermann weist auf den zeitlichen Ablauf bei der Bearbeitung des Antrages der GÖLINKE-Ratsfraktion hin.
Herr Humke-Focks erklärt, dass er der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen könne und geht auf Intention und die Ziele des Antrages ein.
Herr Geide erläutert anhand aktueller Zahlen das Verhältnis der einzelnen Arbeitsmarktinstrumente.
Herr Dr. Hermann geht auf die Beratungen im SGB II-Beirat im Landkreis ein.
Herr Arndt erklärt, dass der Hintergrund des Antrages klar sei. Die Arbeitsmarktinstrumente müssten gezielt angewandt werden.
Verfahrensvorschlag der Verwaltung:
Die heutige mit dem Landkreis Göttingen als örtlichem Träger des SGB II abgestimmte Praxis der erfolgreichen Anwendung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigung, der Einsatz der „Entgeltvariante“ und die Eingliederungsmaßnahmen für Jugendliche der KAöR Beschäftigungsförderung haben sich bewährt und werden im bisherigem Rahmen fortgeführt. Eine Ausweitung des Anteils der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung an den Beschäftigungsplätzen in der Stadt Göttingen ist nicht geplant.
Die Verwaltungsvorlage wird bei 8 Ja-Stimmen angenommen.
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