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Beigeordnete
Eiselt teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen habe, diesen
Antrag zur weiteren Beratung in den Jugendhilfeausschuss zu überweisen. Im
Anschluss führt Ratsfrau Behbehani in der Begründung des Antrages der
SPD-Ratsfraktion u.a. aus, dass das „Niedersächsische Institut für
frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe)“ beabsichtige, die
Situation der frühkindlichen Bildung zu verbessern, damit das Bildungspotential
der frühen Kindheit besser ausgeschöpft werden könne. Die Forschung im
frühkindlichen Bereich solle intensiviert werden und die Ergebnisse zeitnah in
die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal der Kita, der Tagespflege und der
Grundschulen einfließen. Auch soll die Erwachsenen-, Eltern- und
Familienbildung Nutzen daraus ziehen. Göttingen
eigne sich nach Auffassung ihrer Fraktion hervorragend für Forschungs- und
Transferprojekte des „nifbe“, die von wissenschaftlichen
Einrichtungen oder staatlich anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung
beantragt werden könnten. Die Verwaltung solle daher initiativ werden und sich
bemühen, weitere innovative und modellhafte Forschungs- und Transferprojekte
nach Göttingen zu holen. Derzeit
seien nach ihrer Kenntnis drei Projekte angedacht: Die Betreuung und
I-Krippenkindern, die Einbeziehung von Vätern und ein Projekt der BBS II zur
Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern. Ein weiteres Projekt könnte der
Unterstützung von alleinerziehenden Eltern und deren Kinder dienen, worauf der
Schwerpunkt auf die Förderung der Kinder liegen solle. In
Göttingen gebe es eine Vielzahl von alleinerziehenden Eltern (ca. 20 Prozent
der Kinder lebten in Ein-Eltern-Haushalten) in allen Stadtteilen und mit den
verschiedensten wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen. Wenn
die Beziehung zwischen den getrennten Eltern problematisch wird, leiden Kinder
am meisten darunter. Wenn darüber hinaus das vorhandene Geld nicht ausreiche
und somit die ökonomische Basis fehle, stiegen die Probleme noch mehr an. Grundsätzlich
hätten alleinerziehende Eltern mit 2 Kindern rd. 50 Prozent weniger Mittel zur
Verfügung als Paarfamilien, was wiederum zur Folge habe, dass ein großer Teil
dieser Kinder von relativer Armut bedroht seien. Armut
bedeute ein Entwicklungsrisiko für
Kinder, wobei Folgewirkungen in den Bereichen Bildung, soziale Teilhabe und
Gesundheit zu befürchten seien. Die
Förderung der Entwicklungsmöglichkeiten und Teilhabechancen der Kinder müsse
nach dem bestehenden Masterplan gegen Kinderarmut in Göttingen unter
Berücksichtigung der Lebenslagen erfolgen. Ebenfalls
notwendig seien neben einer verlässlichen, flexiblen Kinderbetreuung in der
Kita und der Schule die Bildung eines sozialen Netzwerks z.B. durch den Ausbau
von Kita zu Familienzentren. Im
Bereich der „Ein-Eltern-Hauhsalte“ und der besonderen Situation der
Kinder gebe es enormen Forschungsbedarf, der hier nur angerissen worden sei. Hier
werde ein wichtiges Thema für ein modellhaftes Projekt gesehen, für das ein
Förderantrag bei dem „nifbe“ gestellt werden könnte. Zur
Beratung über weitere Details bittet sie, der Überweisung in den
Jugendhilfeausschuss zuzustimmen. Ratsherr
Höfer teilt die Auffassung, dass die Unterstützung alleinerziehender
Frauen und Männer und deren Kinder sowie das teilweise bestehende Armutsrisiko
dieser Familien zweifellos wichtige kommunalpolitische Themen seien. Gleichwohl
werde in dem Antrag zu Recht darauf hingewiesen, dass nicht alle Betroffenen am
Existenzminimum leben würden und sich die wirtschaftliche Situation
unterschiedlich darstelle. In
Göttingern werde nicht erst seit Aufstellung eines Masterplanes gegen
Kinderarmut versucht, die Situation alleinerziehender Familien mit einem
bestehenden Armutsrisiko zu verbessern. Das größte Risiko bestehe bei dem
Erwerbsstatus der Eltern, insbesondere bei der Erwerbsquote der Frauen. Ein
richtiger Ansatz sei daher der konsequente Ausbau des institutionellen Angebotes an Bildung und
Betreuung in den Kita. Hier vor allem im Krippenbereich, in dem die Stadt schon
seit längerem einen Spitzenplatz einnehme. Die
Situation der Alleinerziehenden sei also bekannt und wurde bereits mit
verschiedenen Instrumenten aufgegriffen. So soll z.B. kurzfristig ein
Informationsflyer zur Hilfestellung für Alleinerziehende fertig gestellt
werden. Auch
sollte im Sozialdezernat eine Fachstelle für Alleinerziehende installiert
werden, die allerdings vom „Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend“ (BMFSF) nicht gefördert wurde. Ebenfalls sei ein
Projektantrag zur Unterstützung kooperativer Strukturen für Alleinerziehende im
SGB II abschlägig beschieden worden. Nach
seiner Einschätzung bestehe also nicht das Problem der Erkenntnis sondern
vielmehr der Umsetzung. Und ob eine wissenschaftlich begleitete Untersuchung
über einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren einen Erkenntnisgewinn für die
Verbesserung der Unterstützung Alleinerzeihender bringen werde, wage er zu
bezweifeln. Auch dass beim „nifbe“ ein entsprechender Förderantrag
gestellt werden soll, müsse hinterfragt werden. Das
„nifbe“ werde nach seiner Kenntnis nur solche Transferprojekte
anerkennen, die die Situationen von Kindern im frühkindlichen Bereich, also
zwischen 0 bis 6 Jahren, zum Gegenstand hätten. Zielgruppe des im Antrag
benannten Projektes seien jedoch Familiensysteme mit Kindern bis 18 Jahre.
Deshalb sei eine Antragstellung beim BMSFS sicherlich sinnvoller. Ratsherr
Höfer teilt weiter mit, dass er als Mitglied im Beirat des sozialen
Netzwerkes in Hildesheim die Chancen auf Bewilligung schon deshalb als sehr
gering einschätze, weil bereits für die aktuelle Antragsrunde vier von neun
Anträgen aus Göttingen eingereicht worden seien. Dabei sei z.B. das sehr
wichtige Projekt „Übergang von Kindern mit besonderem Förderbedarf in
unterschiedliche Integrationsmodelle im Krippenbereich“ zu nennen. Auch
wenn die Intention des Antrages richtig sei und alleinerziehende Familien
unterstützt werden müssten, sollte über eine konkrete Umsetzung noch einmal
gründlich nachgedacht werden. Der Überweisung in den Jugendhilfeausschuss
stimme die Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion daher zu. Für die Beratungen
hilfreich wäre es, wenn die Verwaltung vorher beim „nifbe“ eventuelle Förderfähigkeiten des Projektes
erkunden könnte. Für
die CDU-Ratsfraktion teilt Ratsfrau Fischer die Zustimmung zu einer
Überweisung in den Jugendhilfeausschuss mit. Das
„nifbe“ fördere Forschungs- und Transferprojekte, wobei
insbesondere Kooperations- und Verbundsprojekte in den verschiedenen
Bildungseinrichtungen Berücksichtigung finden, die wiederum eng zusammen
arbeiten sollten. Zentrale Förderkriterien seien
„Modellhaftigkeit“, „Innovationskraft“ und die
„Nachhaltigkeit“ sowie die „Transfermöglichkeit“ des
Projektkonzeptes. Antragsberechtigt seien nach den Richtlinien des
„nifbe“ nur teilweise auch die Kommunen, weshalb darauf geachtet
werden müsse, wer diesen Antrag stellen möge. Bei
den Zuwendungen werde auch zwischen „nicht rückzahlbaren
Zuschüssen“ und der „Anteilsfinanzierung“ unterschieden. Die
Notwendigkeit eventuell bereitzustellender Eigenmittel dürfe daher nicht außer
Acht gelassen werden. Dieses
Transferprojekt zur besonderen Situation alleinerziehender Eltern und deren
Kinder zu initiieren, werde von der CDU-Ratsfraktion ausdrücklich unterstützt. Der
Rat beschließt anschließend einstimmig, den folgenden Antrag zur weiteren
Beratung in den Jugendhilfeausschuss zu überweisen: „Der
Rat möge beschließen: Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der Georg-August-Universität Göttingen und
örtlichen Trägern der Erwachsenenbildung ein Transferprojekt zur besonderen
Situation alleinerziehender Eltern und deren Kinder zu initiieren.
Entsprechende Fördermittel sollen beim Niedersächsischen Institut für
frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) beantragt werden.“ |
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