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Die
Verwaltung verteilt eine Tischvorlage „Finanzvereinbarung zwischen dem
Landkreis Göttingen und der Stadt Göttingen“ und eine Übersicht über die
Entwicklung des Rückflusses der Kreisumlage an die Ausschussmitglieder zur
Kenntnis. Herr
Suermann erläutert
die Tischvorlage. Nach langen Verhandlungen hätten sich nunmehr der
Oberbürgermeister und der Landrat auf eine neue Finanzvereinbarung ab dem
01.01.2008 bis zunächst zum 31.12.2011 verständigt. Die Vereinbarung sehe als
Berechnungsgrundlage das Verhältnis der Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben
des Landkreises zu denen der Stadt, erhöht um drei Prozentpunkte, vor. Die so
ermittelte Quote werde auf das Gesamt-Kreisumlageaufkommen angewandt. Im
Vergleich zum Landkreis Göttingen (39,7 Mio. Euro) erhalte die Stadt (9,4 Mio.
Euro) nur geringe Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben. Ursächlich dafür
seien die gesetzlich geregelten Vorabzuweisungen für Soziallasten (SGB II/ VII)
an den Landkreis. Gegenüber den Modellrechnungen zur Ermittlung der
Rückflussquote 2009 weise das festgesetzte
IST 2009 erheblich angestiegene Soziallasten aus. Ein Anstieg der Soziallasten
führe zu einer geringeren Rückfluss-Quote für die Stadt Göttingen. Für die
Jahre 2007 und 2008 erhalte die Stadt eine Ausgleichszahlung. Auf
den Einwand von Frau Dr. Sakowsky, dass sie die in § 4 Abs. 5 der
Finanzvereinbarung geregelte Mindestausstattung im Falle eines vertragslosen
Zustandes von 60 v.H. für zu gering halte, antwortet Herr Suermann, dass
er hoffe, dass dieser hypothetische Fall bis Ende 2011 nicht eintreten werde.
Der Landkreis sei in diesem Falle nicht weiter verhandlungsbereit gewesen. Herr
Humke-Focks bittet,
der Vorlage für die weiteren Beratungen die gesetzlichen Grundlagen beizufügen. Der
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundstücke nimmt die Tischvorlage zur
Kenntnis. |
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