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Herr Vaupel begrüßt Herrn
Ohlow vom Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung und übergibt ihm das Wort. Herr Ohlow verweist zunächst
auf die neue Vorlage, die dem Ortsrat als Tischvorlage ausgehändigt wurde. Die
ursprüngliche Vorlage habe zu Irritationen geführt, so dass man sich nach
neuerlichen Gesprächen zur Streichung des Absatzes betrefflich des
Wasserschutzgebietes entschieden habe. Er betone ausdrücklich, dass die
Verwaltung nicht bestrebt sei, den Status als Wasserschutzgebiet zu ändern. Er
erläutert, dass die Wasserquelle zurzeit nur zu einem geringen Anteil zur
Trinkwasserversorgung der Stadt benötigt werde. Die Darstellungen in der
lokalen Presse entsprechen nicht dem Wortlaut der Vorlage. Er bittet den
anwesenden Vertreter des Göttinger Tageblattes um eine entsprechende
Klarstellung. Sodann stellt Herr Ohlow den
Aufstellungsbeschluss vor und visualisiert anhand eines Stadtplanauszuges das
Planungsgebiet. Der Flächennutzungsplan in diesem Bereich sehe seit 1975
Wohnbauerwartungsland vor. Die Darstellung des Wasserschutzgebiets (Schutzzone
II) sei nachrichtlich übernommen worden. Diese Doppelfestsetzung führe nunmehr
zu Überlegungen inwieweit ein Baugebiet mit den Regelungen des
Wasserschutzgebietes vereinbar sein kann. Im Rahmen eines hydrogeologischen
Gutachtens sei von einer Erweiterung des zu bebauenden Gebietes nach Osten,
über das jetzt angestrebte Planungsgebiet hinaus, abgeraten worden. Die
Abgrenzung des in Rede stehenden Plangebiets nimmt diesen Vorschlag auf und
sieht von einer Erweiterung nach Osten ab. Herr Ohlow visualisiert die Grenze
des Wasserschutzgebietes und das zu beplanende Gebiet mit Hilfe von
Luftbildaufnahmen. Er erläutert die mögliche Bebauung in diesem Bereich und
erklärt, dass mit einer Entwicklung von Wohnbauflächen an diesem Standtort eine
sinnvolle Ergänzung im Rahmen des Baulandmanagements erfolge. Er erwarte, dass
die Baugrundstücke auf große Resonanz in der Bevölkerung stoßen werden und
betont nochmals, dass die Planung die besondere Schutzwürdigkeit des
Wasserschutzgebiets berücksichtige. Herr Ortsbürgermeister Vaupel dankt
Herrn Ohlow für dessen Ausführungen. Herr Arnold zitiert den
Absatz in der Vorlage auf Seite 4 des Aufstellungsbeschlusses, der zu
Beunruhigung in der Bevölkerung geführt habe. Er stimmt Herrn Ohlow zwar zu,
dass die Quelle zzt. kaum zur Trinkwassersorgung genutzt werde, allerdings
nicht absehbar sei, wie sich die Versorgung in 30 Jahren gestalte. Er warne
daher ausdrücklich vor einem leichtfertigen Umgang mit der Wasserquelle und
erteile dem Gedankenspiel der Verwaltung eine klare Absage. Er werde die
Vorlage auch ablehnen, sofern der zitierte Absatz in der Vorlage erhalten
bliebe. Die Überlegungen im Wasserschutzgebiet II Bebauungen zuzulassen, habe
die Verwaltung in der Vergangenheit bereits mehrfach angestellt. Er sehe zwar
auch kaum Potenzial für bauliche Erweiterungen in Weende, allerdings dürfe dies
nicht zu Lasten des Wasserschutzes gehen. Herr Drewes stimmt den
Ausführungen seines Vorredners zu und ergänzt, dass er über den Umgang der
Verwaltung mit dem Wasserschutzgebiet überrascht sei. Der Weendespring diene
als Versorgungsreserve und er halte daher eine städtebauliche Erweiterung in
diesem Gebiet für nicht sinnvoll. Weende habe mit dem alten Rube-Gelände eine
Reservefläche, die für bauliche Erweiterungen im Wohnbaubereich genutzt werden
könne. Er könne allerdings heute keine abschließende Entscheidung treffen und
schlage daher vor den Beschluss in die nächste Sitzung zu vertagen. Herr Ohlow erklärt, dass die
Verwaltung nicht leichtfertig mit dem Wasserschutzgebiet umgehe. Die
Ausführungen, insbesondere das Wort „marginal“, richten sich auf
die derzeitige Wasserentnahme nicht auf das Gebiet als Wasserschutzgebiet. Die
Stadt Göttingen stelle das Wasserschutzgebiet nicht in Frage, vielmehr habe der
Wasserschutz und die Wasserversorgung hohe Priorität. Frau Lankeit widerspricht
Herrn Ohlow. Das Wasserschutzgebiet spiele sehr wohl eine Rolle im B-Plan und
dem Aufstellungsbeschluss. Zudem bedeute für sie eine Abwägung im Rahmen des
Aufstellungsbeschlusses zwischen einer möglichen Besiedlung und der Entnahme an
der Quelle, dass eines von beiden nicht benötigt werde. Sie frage sich, warum
die Verwaltung den von Herrn Arnold zitierten Absatz in der neuen Vorlage
gestrichen habe. Herr Ohlow stimmt Frau
Lankeit insoweit zu, dass die Formulierung zu Missverständnissen führen könne,
dies aber von der Verwaltung nicht beabsichtigt war. Er verdeutlicht, dass
geprüft werden sollte, ob es Spielräume für Befreiungsmöglichkeiten, Auflagen,
Differenzierung der Zonierung oder dergl. für eine erweiterte Bebauung hätte
geben können. Nunmehr sei die Abwägung zu Gunsten des Wasserschutzgebietes in
bestehender Form und Umfang ausgefallen. Herr Ortsbürgermeister Vaupel
unterstützt das Anliegen der SPD, dass der Beschluss in die Septembersitzung
vertagt werde. Er führt weiter aus, dass die
Erschließungsstraße direkt an der Grenze zum Wasserschutzgebiet liege und ob es
keine Bedenken im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinien gäbe. Herr Ohlow erläutert, dass
die Errichtung von Straßen in der Schutzzone II technisch möglich und auch
zulässig sind, wenn das Eindringen von Schadstoffen verhindert werde z.B.
Asphaltdecke mit geregeltem Ablauf. Herr Arnold erklärt, dass den
Planspielen der Verwaltung hinsichtlich des Wasserschutzgebietes eine klare
Absage erteilt werden müsse. Zudem merkt er an, dass die Entwässerung der
Grundstücke nach Westen und somit über bereits bebaute Grundstücke erfolgen
müsse. Herr Berger sieht keine
Notwendigkeit, für acht Baugrundstücke einen B-Plan aufzustellen. Es gäbe mit
dem ehemaligen Rube-Gelände ausreichend Alternativen, so dass er nicht die
Dringlichkeit sehe am Rande des Wasserschutzgebietes neues Bauland zu
erschließen. Herr Ohlow führt aus, dass
die Resonanz aus der Bevölkerung für diese Grundstücke bereits vor der
eigentlichen Veröffentlichung sehr groß gewesen sei. Wie die Entwässerung
erfolge, wird derzeit geprüft. Frau Tönsmann-Rätzke erklärt,
dass sie zahlreiche Anrufe wegen des Projektes erhalten habe. Dabei habe immer
der Schutz des Wasser im Mittelpunkt gestanden. Sie habe aufgrund der direkten
Lage am Wasserschutzgebiet erhebliche Bedenken gegen das Projekt. Herr Völkening zeigt sich dem
Vorhaben ebenfalls skeptisch gegenüber. Er sehe zudem einen hohen
Herstellungsaufwand für die Zuwegung, die sicherlich nicht dazu führen werden,
dass das Bauland zu einem günstigen Preis veräußert werden könne. Frau Fischer-Kallmann gibt
trotz aller Kritik zu bedenken, dass Teile der bisherigen Bebauung in dem
Bereich ebenfalls in der Wasserschutzzone II liege. Somit gehe auch von den
bereits angesiedelten Häusern ein gewisses Gefährdungspotential für das
Wasserschutzgebiet aus. Frau Schöne schließt sich den
kritischen Äußerungen ihrer Vorredner/innen an. Sodann eröffnet Herr Ortsbürgermeister
Vaupel, nach Zustimmung durch den Ortsrat, zu dem Tagesordnungspunkt die
Einwohnerfragestunde. Einwohnerfragestunde Herr Wundrak, erfragt das
Ergebnis des Gutachtens und ob Einsichtnahme möglich sei. Zudem möchte er
wissen, wie viele Bohrungen in dem Bereich getätigt wurden und den genauen
Verlauf der Wassergrenze. Herr Ohlow führt aus, dass es
sich um ein nichtöffentliches Gutachten handele. Er werde aber die allgemeine
Zugänglichkeit prüfen. Es wurden vier Rammkernsondierungen direkt an der Grenze
des Wasserschutzgebietes gebohrt. Die Grenze des Wasserschutzgebietes sei
entsprechend des Gutachtens im B-Plan genau ausgewiesen. Als Pächterin eines angrenzenden
Grundstückes sei Frau Waldmann gegen eine Ausweisung des Gebietes als
Bauland. Man dürfe die angrenzende Wasserquelle nicht versiegen lassen. Zudem
gäbe es zahlreichen Wohnungsleerstand in Weende. Frau und Herr Tischner sehen
in der Herstellung der Straße, die teilweise im Wasserschutzgebiet verlaufe,
einen sehr großen Aufwand und erfragen, inwieweit besondere Anforderungen an
die Straße bestehen. Des Weiteren frage man sich, ob die Verwaltung hier von
außen zur Aufstellung des B-Planes gedrängt werde. Herr Ohlow weist einen Anlass
von außen zurück, die Planungen obliegen nur der Initiative der Stadt
Göttingen. Hinsichtlich der Straße sei kein außergewöhnlicher Aufwand
erforderlich, da hier eine nur Bitumendecke erforderlich sei. Herr Hefer zeigt sich
irritiert über den Aufwand, zudem müsse die Ver- und Entsorgung geklärt werden.
Er sehe für Weende z.B. Potential in der Förderung von der Sanierung und dem
Umbau von Altbauten. Herr Ohlow verweist darauf,
dass die Ver- und Entsorgung geprüft werde. Herr Klugmann spricht sich
gegen eine Schließung der Quelle aus. Der
Ortsrat beschließt einstimmig die Vorlage zu vertagen. |
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