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Frau
Fischer erläutet den Antrag der
CDU-Fraktion. Man habe damit den etwas eingefahrenen Prozess beschleunigen
wollen. Es sei bedauerlich, dass die Klärung der Grundstücksfrage ein Jahr in
Anspruch genommen habe. Sie fragt, ob es nun das Ziel sei, dass sich die Kirchengemeinde
um die unter Punkt 2 der Stellungnahme der Verwaltung genannte
Ausnahmegenehmigung kümmern solle. Herr
Hecke meint, dass es in der Regel
nicht sinnvoll sei, Einrichtungen mit mehr als fünf gleichzeitig anwesenden
Gruppen zu betreiben, vor allem mit Krippengruppen. Es erscheine sinnvoller, auf
dem Grundstück eine zweite Einrichtung der Kirchengemeinde mit zwei Gruppen zu
eröffnen. Allerdings stelle sich die Landeskirche wohl gegen die Eröffnung
zusätzlicher Einrichtungen in eigener Trägerschaft. Frau Engelhardt vom Kirchenvorstand der Gemeinde stimmt dem zu. Man
stehe noch in Verhandlungen mit der Landeskirche. In der nächsten Woche sei
bereits ein Termin mit Herrn Rohloff vom Kultusministerium zum Thema
vereinbart. Zu
Grundstücksfrage macht Herr Hecke
deutlich, dass Stadt und Kirchengemeinde vereinbart hätten, dass das Vorhaben an
dieser Frage nicht scheitern solle. Frau
Fischer stellt für ihre Fraktion
fest, dass man die Vorlage zur Kenntnis nehme, aber um Streichung des letzten
Satzes in der Stellungnahme bitte. Herr Hecke
stimmt dem zu und schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen,
dass die Verwaltung erneut zum Thema berichten werde. Frau
Behbehani stellt die Vorlage der
Verwaltung mit den vorgeschlagenen Änderungen zur Abstimmung. Der Vorlage wird
einstimmig zugestimmt. |
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