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Herr Höfer führt aus, dass Hintergrund des Antrages eine bundesweite
Studie im Auftrag der Zeitschrift Eltern gewesen sei, die festgestellt habe,
dass Eltern mit hohem Einkommen einen verhältnismäßig geringen Elternbeitrag in
der Stadt Göttingen zu zahlen hätten. Demgegenüber würden Eltern mit geringem
Einkommen vergleichsweise hoch belastet. Ziel des Antrags seiner Fraktion sei es, die
Elternbeitragsstaffel sozial ausgewogen zu gestalten. Dazu müssten die Eltern
geringer Einkommen spürbar entlastet und die Eltern höherer Einkommen
entsprechend belastet werden. Die Verwaltung habe hierzu ein sechsstufiges
Modell vorgeschlagen, dass die Unterstützung seiner Fraktion finde. Frau Behbehani nimmt zu dem Modell wie folgt Stellung: Die SPD-Fraktion
werde den Antrag von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN ablehnen. Man sehe die
Notwendigkeit Eltern zu entlasten. Allerdings dürfe die Entlastung von
Geringverdienern nicht zur Belastung von Eltern mit mittlerem bis hohem
Einkommen führen. Bildung müsse kostenfrei sein, um allen Kindern und
Jugendlichen gleiche Bildungschancen zuteil werden zu lassen. Daher habe ihre
Fraktion vorgeschlagen, Eltern geringer Einkommen zu entlasten ohne andere
Eltern zu belasten. Das sei jedoch im derzeitigen Haushalt nicht finanzierbar.
Deshalb sei die SPD-Fraktion dafür, das jetzige dreistufige Modell
beizubehalten. Frau Fischer erklärt, auch die CDU-Fraktion stimme dem sechsstufigen
Modell nicht zu. Sie schließt sich der Argumentation ihrer Vorrednerin an und
weist insbesondere darauf hin, dass der Sprung zwischen Eltern, die entlastet
werden und solchen, die belastet werden, zu groß sei. Darüber hinaus sei es
nicht hinnehmbar, dass die Personalkosten für die Einkommenseinstufung auf die
Elternbeiträge aufgeschlagen würden. Schließlich könne die Stadtverwaltung
nicht die Einkommenseinstufungen für die Eltern freier Träger vornehmen. Ihre
Fraktion gehe auch davon aus, dass die Einkommenseinstufung nicht mit einer
Vollzeitstelle zu leisten sei. Es sei erklärtes Ziel der Landesregierung, alle
Kindergartenjahre beitragsfrei zu stellen. Das wolle ihre Fraktion landesseitig
einfordern. Frau Dr. Funke schließt sich der Argumentation von Frau Behbehani an. Die
Eltern mit den höheren Einkommen zahlten schon jetzt die höchsten Steuern. Herr Wucherpfennig erklärt, seine Fraktion könne dem Antrag von Bündnis 90 /
DIE GRÜNEN zustimmen. Herr Höfer hält es für sozial vertretbar, wenn Eltern mit zwei Kindern
und einem Bruttojahreseinkommen von 48.000 € bei einem
Ganztagskrippenplatz mit monatlich 29,50 € belastet würden. Die
Berechnungskosten seien mit 2,52 € pro Fall und Monat berechnet. Das
entspreche weniger als 2 % des Elternbeitrags und sei somit vertretbar. Auf Nachfrage von Herrn Dames erklärt die Verwaltung,
die 3%-ige Erhöhung sei bereits in das sechsstufige Modell eingerechnet.
Daraufhin stellt Herr Dames fest, dass demzufolge der Sprung zwischen
Be- und Entlastung spürbar geringer sei. Er halte das Modell für sinnvoll und
werde dem Antrag zustimmen. Frau Behbehani unterstreicht nochmals, dass eine Stadt, die sich als
kinder- und familienfreundlich profilieren wolle, keine Belastung von Eltern
beschließen dürfe. Dem widerspricht Herr Höfer. Es gehe nicht um Be- und
Entlastungen, sondern um soziale Gerechtigkeit. Unter den gegebenen Umständen
sei das vorgeschlagene sechsstufige Modell sozial ausgewogener. Frau Behbehani stellt den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2008
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein aufkommensneutrales, sechsstufiges
Modell für die sozialverträgliche Staffelung der Elternbeiträge in
Kindertagesstätten nach der Variante B der Verwaltungsvorlage auf den Antrag
der Grünen Ratsfraktion vom 28.03.2008 rechtzeitig zum neuen Kindergartenjahr
2009/2010 ab dem 01.08.2009 einzuführen und umzusetzen“ zur Abstimmung. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat mit Sieben Ja-
Stimmen und sechs Nein-Stimmen, den Antrag von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
anzunehmen. |
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