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20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:07 - 16:59 Anlass: Außerordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB51/219/08 "Sozialverträgliche Staffelung der Gebühren für Kindertagesstätten" (Antrag der Ratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen vom 28.03.2008)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:51-Fachbereich Jugend   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Höfer führt aus, dass Hintergrund des Antrages eine bundesweite Studie im Auftrag der Zeitschrift Eltern gewesen sei, die

 

Herr Höfer führt aus, dass Hintergrund des Antrages eine bundesweite Studie im Auftrag der Zeitschrift Eltern gewesen sei, die festgestellt habe, dass Eltern mit hohem Einkommen einen verhältnismäßig geringen Elternbeitrag in der Stadt Göttingen zu zahlen hätten. Demgegenüber würden Eltern mit geringem Einkommen vergleichsweise hoch belastet.

 

Ziel des Antrags seiner Fraktion sei es, die Elternbeitragsstaffel sozial ausgewogen zu gestalten. Dazu müssten die Eltern geringer Einkommen spürbar entlastet und die Eltern höherer Einkommen entsprechend belastet werden. Die Verwaltung habe hierzu ein sechsstufiges Modell vorgeschlagen, dass die Unterstützung seiner Fraktion finde.

 

Frau Behbehani nimmt zu dem Modell wie folgt Stellung: Die SPD-Fraktion werde den Antrag von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN ablehnen. Man sehe die Notwendigkeit Eltern zu entlasten. Allerdings dürfe die Entlastung von Geringverdienern nicht zur Belastung von Eltern mit mittlerem bis hohem Einkommen führen.

 

Bildung müsse kostenfrei sein, um allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zuteil werden zu lassen. Daher habe ihre Fraktion vorgeschlagen, Eltern geringer Einkommen zu entlasten ohne andere Eltern zu belasten. Das sei jedoch im derzeitigen Haushalt nicht finanzierbar. Deshalb sei die SPD-Fraktion dafür, das jetzige dreistufige Modell beizubehalten.

 

Frau Fischer erklärt, auch die CDU-Fraktion stimme dem sechsstufigen Modell nicht zu. Sie schließt sich der Argumentation ihrer Vorrednerin an und weist insbesondere darauf hin, dass der Sprung zwischen Eltern, die entlastet werden und solchen, die belastet werden, zu groß sei. Darüber hinaus sei es nicht hinnehmbar, dass die Personalkosten für die Einkommenseinstufung auf die Elternbeiträge aufgeschlagen würden. Schließlich könne die Stadtverwaltung nicht die Einkommenseinstufungen für die Eltern freier Träger vornehmen. Ihre Fraktion gehe auch davon aus, dass die Einkommenseinstufung nicht mit einer Vollzeitstelle zu leisten sei. Es sei erklärtes Ziel der Landesregierung, alle Kindergartenjahre beitragsfrei zu stellen. Das wolle ihre Fraktion landesseitig einfordern.

 

Frau Dr. Funke schließt sich der Argumentation von Frau Behbehani an. Die Eltern mit den höheren Einkommen zahlten schon jetzt die höchsten Steuern.

 

Herr Wucherpfennig erklärt, seine Fraktion könne dem Antrag von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zustimmen.

 

Herr Höfer hält es für sozial vertretbar, wenn Eltern mit zwei Kindern und einem Bruttojahreseinkommen von 48.000 € bei einem Ganztagskrippenplatz mit monatlich 29,50 € belastet würden. Die Berechnungskosten seien mit 2,52 € pro Fall und Monat berechnet. Das entspreche weniger als 2 % des Elternbeitrags und sei somit vertretbar.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dames erklärt die Verwaltung, die 3%-ige Erhöhung sei bereits in das sechsstufige Modell eingerechnet. Daraufhin stellt Herr Dames fest, dass demzufolge der Sprung zwischen Be- und Entlastung spürbar geringer sei. Er halte das Modell für sinnvoll und werde dem Antrag zustimmen.

 

Frau Behbehani unterstreicht nochmals, dass eine Stadt, die sich als kinder- und familienfreundlich profilieren wolle, keine Belastung von Eltern beschließen dürfe.

 

Dem widerspricht Herr Höfer. Es gehe nicht um Be- und Entlastungen, sondern um soziale Gerechtigkeit. Unter den gegebenen Umständen sei das vorgeschlagene sechsstufige Modell sozial ausgewogener.

 

Frau Behbehani stellt den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2008 „Die Verwaltung wird beauftragt, ein aufkommensneutrales, sechsstufiges Modell für die sozialverträgliche Staffelung der Elternbeiträge in Kindertagesstätten nach der Variante B der Verwaltungsvorlage auf den Antrag der Grünen Ratsfraktion vom 28.03.2008 rechtzeitig zum neuen Kindergartenjahr 2009/2010 ab dem 01.08.2009 einzuführen und umzusetzen“ zur Abstimmung.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat mit Sieben Ja- Stimmen und sechs Nein-Stimmen, den Antrag von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN anzunehmen.

 

Herr Höfer führt aus, dass Hintergrund des Antrages eine bundesweite Studie im Auftrag der Zeitschrift Eltern gewesen sei, die

 

 
 

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