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Frau Ortsbürgermeisterin Sterr stellt diesen Tagesordnungspunkt mit ergänzenden Ausführungen von Frau Pietsch vor. Auf die Fragen von Frau
Ortsbürgermeisterin Sterr, warum in diesem Fall ein beschleunigtes Verfahren
vorgesehen sei, teilt Frau Pietsch folgendes mit: §
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. §
13 a BauGB sind bestimmte Arbeitsschritte nicht Gegenstand des Verfahrens. Dies
ist zum Beispiel die Änderung des Flächennutzungsplans oder die Erarbeitung
eines Umweltberichts. §
Ersteres
kommt für das hier in Rede stehende Bauleitplanverfahren nicht zum Tragen, da
die künftigen Festsetzungen aus dem derzeitigen Flächennutzungsplan entwickelt
werden können. §
Die
Erarbeitung eines Umweltberichts kann entfallen. Sonstige naturschutzrechtliche
Belange müssen in das Verfahren weiterhin eingestellt und abgewogen werden. Ein
in diesem Zusammenhang u. U. ermitteltes Ausgleichserfordernis muss auf Grund
der gesetzlichen Regelung gem. § 13 a BauGB weder intern noch extern erfüllt
werden. §
Durch
die insgesamt reduzierten Arbeiten kann eine Verkürzung des Verfahrens erreicht
werden. Auf
die weitere Frage von Frau Ortsbürgermeisterin Sterr, wo der Ausgleich für den
Grünzug Planbereich B sei, teilt Frau Pietsch mit: §
Grundsätzlich
soll versucht werden, den Anteil von Gewerbeflächen und Grünflächen nicht zu
verändern. Ausschließlich die Lage dieser Flächen wird sich verändern. Da
jedoch noch keine Detailplanung vorliegt (genaue Größen, Topografie usw.),
Gespräche mit Dritten geführt werden müssen und evtl. weitere, jetzt noch nicht
erkannte Belange berücksichtigt werden müssen, kann es u. U. nicht zu einem 1:1
Flächentausch kommen. §
Der
sich in diesem Fall ergebende Ausgleichsbedarf muss, wie bereits oben
beschrieben, nicht erfüllt werden. §
Die
im südlichen Rand des Planbereichs B festgesetzte, von Bebauung freizuhaltende
Fläche, ist bereits als GE-Fläche festgesetzt, sie kann nur nicht im Rahmen der
Grundflächenzahl von 0,8 baulich genutzt werden. Durch die künftig mögliche
bauliche Nutzung ändert sich aber nichts an der nur maximal zulässigen Nutzung
des Grundstücks, so dass ein Ausgleich hier nicht erforderlich wird. Herr
Henze hält den Wegfall des Planbereiches B für bedenklich. Im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplanes muss darauf gedrungen werden, dass eine
Ersatzfläche geschaffen wird. Herr
Thielbörger hält eine Umweltprüfung für unbedingt erforderlich. Herr
Skibbe fragt nach, ob die Grünfläche versiegelt werden darf? (Anmerkung der
Protokollantin: Ja, sie darf). Auch
Frau Dr. Zöllner fordert eine Ausgleichsfläche für den Planbereich B, und zwar
innerhalb von Grone. Der
Ortsrat Grone nimmt einstimmig zustimmend von der Verwaltungsvorlage
FB61/649/08 Kenntnis. |
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