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23.öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Grone
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Grone Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerhaus Grone, Martin-Luther-Str. 10, 37081 Göttingen-Grone
Ort:
FB61/649/08 Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 22, 5. Änderung, "Siekhöhe"
- Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Ortsbürgermeisterin Sterr stellt diesen Tagesordnungspunkt mit ergänzenden Ausführungen von Frau Pietsch vor

 

Frau Ortsbürgermeisterin Sterr stellt diesen Tagesordnungspunkt mit ergänzenden Ausführungen von Frau Pietsch vor.

Auf die Fragen von Frau Ortsbürgermeisterin Sterr, warum in diesem Fall ein beschleunigtes Verfahren vorgesehen sei, teilt Frau Pietsch folgendes mit:

§          Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB sind bestimmte Arbeitsschritte nicht Gegenstand des Verfahrens. Dies ist zum Beispiel die Änderung des Flächennutzungsplans oder die Erarbeitung eines Umweltberichts.

§         Ersteres kommt für das hier in Rede stehende Bauleitplanverfahren nicht zum Tragen, da die künftigen Festsetzungen aus dem derzeitigen Flächennutzungsplan entwickelt werden können.

§         Die Erarbeitung eines Umweltberichts kann entfallen. Sonstige naturschutzrechtliche Belange müssen in das Verfahren weiterhin eingestellt und abgewogen werden. Ein in diesem Zusammenhang u. U. ermitteltes Ausgleichserfordernis muss auf Grund der gesetzlichen Regelung gem. § 13 a BauGB weder intern noch extern erfüllt werden.

§         Durch die insgesamt reduzierten Arbeiten kann eine Verkürzung des Verfahrens erreicht werden.

Auf die weitere Frage von Frau Ortsbürgermeisterin Sterr, wo der Ausgleich für den Grünzug Planbereich B sei, teilt Frau Pietsch mit:

§         Grundsätzlich soll versucht werden, den Anteil von Gewerbeflächen und Grünflächen nicht zu verändern. Ausschließlich die Lage dieser Flächen wird sich verändern. Da jedoch noch keine Detailplanung vorliegt (genaue Größen, Topografie usw.), Gespräche mit Dritten geführt werden müssen und evtl. weitere, jetzt noch nicht erkannte Belange berücksichtigt werden müssen, kann es u. U. nicht zu einem 1:1 Flächentausch kommen.

§         Der sich in diesem Fall ergebende Ausgleichsbedarf muss, wie bereits oben beschrieben, nicht erfüllt werden.

§         Die im südlichen Rand des Planbereichs B festgesetzte, von Bebauung freizuhaltende Fläche, ist bereits als GE-Fläche festgesetzt, sie kann nur nicht im Rahmen der Grundflächenzahl von 0,8 baulich genutzt werden. Durch die künftig mögliche bauliche Nutzung ändert sich aber nichts an der nur maximal zulässigen Nutzung des Grundstücks, so dass ein Ausgleich hier nicht erforderlich wird.

 

Herr Henze hält den Wegfall des Planbereiches B für bedenklich. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes muss darauf gedrungen werden, dass eine Ersatzfläche geschaffen wird.

 

Herr Thielbörger hält eine Umweltprüfung für unbedingt erforderlich.

Herr Skibbe fragt nach, ob die Grünfläche versiegelt werden darf? (Anmerkung der Protokollantin: Ja, sie darf).

Auch Frau Dr. Zöllner fordert eine Ausgleichsfläche für den Planbereich B, und zwar innerhalb von Grone.

Der Ortsrat Grone nimmt einstimmig zustimmend von der Verwaltungsvorlage FB61/649/08 Kenntnis

 

Der Ortsrat Grone nimmt einstimmig zustimmend von der Verwaltungsvorlage FB61/649/08 Kenntnis.

 
 

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