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15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum THORN (126), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB40/139/09 Befristete Erhöhung des Anteils der nichtkatholischen Schülerinnen und Schüler an der Bonifatiusschule II in Göttingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:40-Fachbereich Schule   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Hecke weist darauf hin, dass bekanntermaßen der Hauptschulzweig an der Bonifatiusschule II seit dem Schuljahr 2008/2009 auslaufe

 

Herr Hecke weist darauf hin, dass bekanntermaßen der Hauptschulzweig an der Bonifatiusschule II seit dem Schuljahr 2008/2009 auslaufe. Dies habe das Bistum Hildesheim als Schulträger mangels katholischer Schüler bereits entscheiden müssen. Das bischöfliche Generalvikariat habe mit Schreiben vom 17.09.08 die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung nach § 157 I NSchG um weitere drei Jahre beantragt, um bis zum 31.07.2012 den Anteil der nichtkatholischen Kinder auf 50 % festzusetzen. Ursprünglich sei geplant gewesen, über den Antrag im Rahmen der Schulstandortentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen zu entscheiden. Da die Auswirkungen im Bereich der Gesamtschulen derzeit noch unklar seien und die Schulstandortentwicklungsplanung daher nur fortgeschrieben werden könne, solle nun davon losgelöst über den Antrag des bischöflichen Generalvikariats entschieden werden. Die Verwaltung würde eine befristete Verlängerung der Ausnahmegenehmigung befürworten. Die Genehmigung müsse letztendlich durch das Kultusministerium erfolgen.

Auf Nachfrage von Frau Dr. Funck antwortet Herr Hecke, dass die Sorgen der Landkreis-Schulen sich nicht nur auf die Entscheidung über o. g. Antrag sondern auch auf den demographischen Rückgang der Schülerzahlen beziehen würden. Auf städtische Realschulen habe die Entscheidung keine existenzgefährdenden  Auswirkungen. Die Bonifatiusschule II könne als zusätzliches Angebot in der Göttinger Schullandschaft nicht gehalten werden, wenn der Antrag keine Unterstützung finde. Auf Nachfrage von Frau Fuge erklärt Herr Hecke, dass eine Umverteilung katholischer Schüler/innen aus Göttingen nach Duderstadt bisher nicht vorgesehen sei. Frau Richter-Koch trägt bei, dass es sich bei der befristeten Verlängerung - auch im Hinblick auf die weitere Schulstandortentwicklung - um eine gute Lösung handele.

 

Der Schulausschuss fasst einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

Der Antrag des Bistums Hildesheim an das Niedersächsische Kultusministerium, befristet für die Zeit vom 01

 

Der Antrag des Bistums Hildesheim an das Niedersächsische Kultusministerium, befristet für die Zeit vom 01.08.2009 bis 31.07.2012 eine Ausnahme nach § 157 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zuzulassen und den Anteil der nichtkatholischen Schülerinnen und Schüler auf 50% festzusetzen, wird seitens des Schulträgers Stadt Göttingen befürwortet.

 
 

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