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Herr
Völkening verliest die Anregung. Herr
Wolf teilt daraufhin die Stellungnahme der Verwaltung mit (Anlage 7). Frau
Schöne erklärt, dass sie der Anregung zustimme, allerdings nicht der
Begründung. In dieser wird der Begriff „Zusammenspiel“ verwendet,
den sie in diesem Zusammenhang für unangebracht halte. Es ginge schließlich
nicht darum, dass „zusammen gespielt“ wird, sondern um gewalttätige
Auseinandersetzungen. Zudem wehrt sie sich in diesem Zusammenhang gegen eine
Vermischung der Rechten und Linken Szene. Es handele sich bei der Table Dance
Bar schließlich um einen Treffpunkt der rechtsextremen Szene. Herr
Arnold erläutert daraufhin, dass hier extreme politische Richtungen
aufeinander prallen, bei der die eine Seite das gewalttätige Auftreten der
jeweils anderen Seite zum Anlass nimmt, um entsprechend mit Gewalt darauf zu
reagieren. Frau
Fischer-Kallmann erklärt, dass das Wort „Zusammenspiel“ in
keinerlei Zusammenhang zu der Aussage „zusammen spielen“ steht.
Der
Ortsrat beschließt einstimmig: Die
Verwaltung wird gebeten, die Konzessionsvergabe für die Table Dance Bar in der
Hannoverschen Straße 90 zu überprüfen und auf eine Schließung dieses
Etablissements hinzuwirken. |
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