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Herr
Dienberg erläutert, dass eine formelle Beschlussfassung in dieser
Angelegenheit in der Sitzung des Umweltausschusses in der kommenden Woche
erfolgen solle. Der heutige Bericht
diene – wie auch der nachfolgende Tagesordnungspunkt –
zunächst nur der Information. Zudem erfolge dieser Bericht im Bauausschuss auf
ausdrücklichen Wunsch des Ausschussvorsitzenden. Diesem Wunsch komme die
Verwaltung selbstverständlich gerne nach; er wolle an dieser Stelle jedoch
nochmals deutlich machen, dass Doppelberatungen nach Möglichkeit zu vermeiden
seien. Der heutige Bericht entspreche dem Bericht der Verwaltung in der
vergangenen Umweltausschuss-Sitzung, werde jedoch ergänzt um die Bewertung der
verschiedenen entwickelten Maßnahmen. Frau
Janßen erläutert, dass wg. der Überschreitung der Grenzwerte im Jahr
2006 mit der Erarbeitung eines Luftreinhalteplanes und in diesem Zusammenhang
mit der gutachterlichen Prüfung der
verschiedenen in Betracht kommenden Maßnahmen begonnen worden sei. Allgemein
könne gesagt werden, dass in Göttingen v.a. die Belastung durch Stickoxyde
(NOx) problematisch sei, weniger hingegen die Feinstaubbelastung (PM 10). Im
Jahr 2006 seien in Göttingen bezügl. der Stickoxyde insgesamt 4434 Einwohner
von Überschreitungen der Grenzwerte betroffen gewesen, hinsichtlich der
Feinstaubbelastung jedoch nur 1017 Einwohner. Auf
der Grundlage des Berechnungsmodelles des Umweltbundesamtes sei die zukünftige
Belastung im Prognosezeitraum bis 2011 ermittelt worden. Aufgrund der
allgemeinen Modernisierung der Fahrzeugflotten – sowohl im privaten wie
auch im öffentlichen Bereich – werde eine deutliche Belastungsminderung
eintreten. Trotz dieser positiven Prognose bestehe jedoch im Bereich der
Innenstadt (Busring innerhalb des Walles) Handlungsbedarf, da hier weiterhin
sog. „hot-spots“ zu befürchten seien. Zwar liege der überwiegende
Teil der Belastung in der sog. „Hintergrundbelastung“ begründet;
gleichwohl könnten auch durch konkrete Maßnahmen vor Ort weitere spürbare
Verbesserungen erreicht werden. Hierzu
seien grundsätzlich folgende Maßnahmen denkbar: a)
Erneuerung
der ÖPNV-Fahrzeugflotte, um eine Reduzierung der Schadstoffbelastungen auf den
Bustrassen zu erreichen; b)
Einrichtung
von Umweltzonen; c)
Zufahrtsbeschränkungen
für Lkw; d)
Veränderung
der Buslinienführung in der Innenstadt; sowie e)
Verstetigung
des Verkehres – dies betreffe insbesondere Maßnahmen an
Belastungsschwerpunkten außerhalb der unmittelbaren Innenstadt. Sodann
erläutert Frau Janßen die einzelnen Maßnahmen und deren Wirkungsanalyse
im Detail: Der
Investitionsplan der Göttinger Verkehrsbetriebe sehe ohnehin eine
weitestgehende Erneuerung der Busflotte vor, so dass – zumindest was den
innerstädtischen Verkehr betreffe – die erste Maßnahme in naher Zukunft
als umgesetzt gelten könne. Bezüglich des Feinstaubes werde eine Optimierung
bereits zum Ende dieses Jahres erreicht werden können; eine Reduzierung der
NOx-Belastung werde jedoch erst in den kommenden Jahren eintreten. Zwar werde
nach Abschluss der Busflottenmodernisierung die NOx-Belastung deutlich gesunken
sein, jedoch sei auch dann noch in einigen Bereichen des Busringes eine
Überschreitung der Belastungen zu befürchten. Insgesamt könne der Maßnahme
„Erneuerung der ÖPNV-Fahrzeugflotte“ jedoch eine große Wirksamkeit
bescheinigt werden. Die gelte
hingegen nicht für die Einrichtung einer Umweltzone oder ein Lkw-Verbot. Die
Effektivität dieser beiden Maßnahmen werde entscheidend davon abhängen, wie
viele Ausnahmen zugelassen würden. Im Bereich des Lkw-Zufahrtverbotes sei
jedoch mit einer Vielzahl derartiger Ausnahmen zu rechnen, um den Belangen des
innerstädtischen Lieferverkehres gerecht werden zu können. Durch die
Einrichtung einer Umweltzone hingegen werde insbesondere bezüglich der NOx-Belastung
kaum ein positiver Effekt erzielt werden können. Auch
eine grundlegende Reduzierung der Buslinien im Busring werde nicht weiter
verfolgt, da wg. der damit verbundenen negativen Auswirkungen eine eher
kontraproduktive Verkehrsmengenverlagerung zugunsten des motorisierten
Individualverkehres befürchtet werde. Dies gelte um so mehr, als durch
technische Maßnahmen ohnehin nur ein vergleichsweise geringer Teil der
Belastungen beeinflusst werden könne; wichtiger sei daher insgesamt eine
Verkehrsreduktion. Als
wirksam hingegen werde die Verstetigung des Verkehres eingeschätzt; hier
könnten durch eine Optimierung der Lichstsignalanlagen-Steuerung deutliche
Effekte erzielt werden. Die
Empfehlung sei daher, sich auf die erst- und die letztgenannte Maßnahme (a) und
e)) zu konzentrieren und die übrigen Maßnahmen (b), c), d)) nicht prioritär
weiter zu verfolgen. Herr
Zimmermann ergänzt, dass die Göttinger Verkehrsbetriebe bereits 2006 mit
der Umrüstung ihrer Busflotte begonnen und Busse im EURO-5 und EEV-Standard
beschafft hätten; diese Fahrzeugstandards seien v.a. für die Reduzierung der
NOx-Belastung bedeutsam. Seitdem seien 5,8 Mio. EUR investiert worden. Die
derzeit noch betriebenen 9 Altfahrzeuge würden bis zum Jahr 2010 ersetzt
werden. Sukzessive würden auch die Fahrzeuge mit niedrigeren EURO-Standard (EURO-2
und EURO-3) ausgetauscht und bis dahin mit Rußpartikel-Filtern betrieben.
Mittelfristig würden dann nur noch Fahrzeuge mit EURO-4-Standard (und besser)
verkehrten; insgesamt werden dann rd. 30 Mio. investiert worden sein. Ferner
würden die Göttinger Verkehrsbetriebne im Rahmen der anstehenden Ausschreibung
von Verkehrsleistungen an Subunternehmer entsprechende Umweltstandards
vereinbaren. Auf
Nachfrage von Herrn Wedrins erläutert Frau Janßen, dass die
Zustandserhebung für das Jahr 2006 zwar auf den Daten des Vorjahres fuße und
insoweit auf eine nicht modernisierte Busflotte abstelle. Die Prognose für das
Jahr 2011 hingegen berücksichtige bereits das Investitionsprogramm der
Verkehrsbetriebe. Herr
Henze verweist darauf, dass neben den GöVB in Göttinger auch andere
Betreiber Nahverkehrsleistungen erbrächten und auch diese in die Betrachtung
einbezogen werden müssten. Frau Janßen erläutert hierzu, dass
hinsichtlich einer Überschreitung des NOx-Grenzwertes v.a. die engen
Häuserschluchten des Innenstadt-Busringes problematisch seien; in diesem
Bereich verkehre jedoch ausschließlich die GöVB. Frau
Morgenroth regt den Einsatz von Hybridbussen an; Herr Dienberg
entgegnet, dass hier die Entsorgung der hochgiftigen Akkumulatoren
problematisch sei. Frau
Morgenroth bittet zu prüfen, ob die Innenstadt nicht für den
Schwerlastverkehr gesperrt werden könnte. Herr Dienberg gibt zu
bedenken, dass dies ein Umladesystem erfordern würde; der Aufwand für eine
derartige Umladung auf Kleinlaster sei jedoch vergleichsweise hoch. Grundsätzlich
müsse berücksichtigt werden, dass sich im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen
in der Innenstadt verschiedenste Nutzungen auf engem Raum zusammenballten und
daher Modelle, die sich in anderen Städten durchaus bewährt hätten, in
Göttingen häufig nicht umsetzbar seien. Zudem müsse auch die Erreichbarkeit der
Innenstadt erhalten bleiben. In diesem Spannungsfeld gelte es, diejenigen
Maßnahmen zu finden, die einerseits möglichst effektiv seien, deren Belastungen
jedoch anderseits auch nicht unangemessen seien. Auf
Nachfrage von Herrn Wedrins erläutert Frau Janßen den Unterschied
zwischen einem Luftreinhalteplan und einen Aktionsplan: Da ausweislich der
bereits erläuterten Prognose (Prognosezeitraum 2011) hinsichtlich der
Feinstaubbelastung mit einer Überschreitung des Grenzwertes (35
Überschreitungstage p.a.) nicht mehr zu rechnen sei, bestünde für die Stadt
kein Erfordernis, einen sog. „Aktionsplan“ vorzulegen. Ein solcher
Aktionsplan beinhalte kurzfristige Maßnahmen. Der Luftreinhalteplan hingegen sei
eher auf Nachhaltigkeit ausgerichtet und zeige Handlungsalternativen auf. Sie
räume ein, dass die Einflussmöglichkeiten der Kommune begrenzt seien, jedoch
könne auch durch lokale Maßnahmen die Belastung merklich gesenkt werden. Herr
Koch und Frau Rohmann, fordern, nicht nur die Innenstadt, sondern
auch andere Bereiche vom Lkw-Verkehr zu entlasten. Herr Dienberg gibt zu
bedenken, dass die Hauptverkehrsstraßen nicht gänzlich vom Lkw-Verkehr
freigehalten werden könnten; v.a. sei eine Verlagerung in Wohngebiete zu
vermeiden. Frau Janßen ergänzt, dass der gesamtstädtische Verkehr, die
Industrie – aber auch Parameter wie die Meteorologie – in die
Belastungsprognose einflössen. Herr
Dr. Scherer kritisiert die bisherige Diskussion, die seines Erachtens zu
stark grenzwertorientiert sei. Die Stadt dürfe sich nicht darauf beschränken,
lediglich die Grenzwerte zu unterschreiten; Ziel müsse es vielmehr sein, eine
nachhaltige Verbesserung zu erreichen. Frau
Fuge schlägt eine verstärkte Begrünung vor. Frau Janßen
entgegnet, dass eine Begrünung bezüglich der Feinstaub und NOx-Belastung keine
nachgewiesene Wirkung zeitige. Herr
Dienberg fasst abschließend zusammen, dass die Verwaltung dem
Umweltausschuss vorschlagen werde, die Erneuerung der Busflotte und die
Verstetigung des Verkehres prioritär weiter zu verfolgen. |
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