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Herr
Wedrins verweist auf die mit der Ladung versandte Vorlage der
Verwaltung. Sodann
beschließt der Ausschuss einstimmig: Der
Verwaltungsausschuss möge beschließen: 1.
Dem Entwurf zum Bebauungsplan
Göttingen Nr. 14, 6. Änderung, “Danziger Straße (In der schwarzen
Erde)“ wird zugestimmt. Der Entwurf zum o. g. Bebauungsplan wird mit
seiner Begründung öffentlich ausgelegt. 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die
erforderliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. 3.
Ziele und Zwecke der Planung: §
Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Vereinsnutzung,
Kindertagesstätte, Schank- und Speisewirtschaft und Anlagen für kulturelle,
soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke §
Festsetzung von privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung
Spielplatz/-wiese §
Festsetzung von Nebenanlagen und Gemeinschaftsstellplätzen 4.
Geltungsbereich: Der Planbereich
umfass dass Grundstück Danziger Straße 21 (ASC Vereinsheim) östlich der
Landeszentralbank sowie das Grundstück nördlich der Landeszentralbank an der
Königsberger Straße. Maßgeblich ist die zeichnerische Abgrenzung im
Maßstab 1:500. |
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