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Herr
Wedrins verweist auf die mit Ladung versandte Beschlussvorlage. Sodann
beschließt der Ausschuss einstimmig: Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen möge beschließen: 1. Dem Entwurf des Bebauungsplan „Göttingen - Weende Nr. 44, 1. Änderung „Universitätsbereich Nord“, Teilplan 2 „DPZ“, sowie der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Göttingen - Weende Nr. 44, 1. Änderung „Universitätsbereich Nord“, Teilplan 2 „DPZ“, wird mit seiner Begründung öffentlich ausgelegt. Geltungsbereich: Der Planbereich
umfasst das Flurstück 129/15, der Flur 7 in der Gemarkung Weende mit einer
Flächengröße von ca. 3,5 ha. Das Grundstück liegt südlich der Otto-Hahn-Straße und wird südlich
begrenzt durch den Hans-Adolf-Krebs-Weg, östlich durch das Grundstück der
Institute für Tierphysiologie, Tierzucht und Pflanzenbau der Universität
Göttingen und westlich durch den Parkplatz an der Polizeiinspektion
Göttingen in einem Abstand von ca. 20 m. Südlich grenzt der Planbereich
unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 Teilplan 1
„Westlicher Teilbereich“ des Universitätsbereich Nord. |
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