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31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:43 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB66/037/08 Zeitplanung für Straßenbauarbeiten im Stadtgebiet
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Federführend:66-FB Tiefbau und Bauverwaltung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Klatt verliest den Antrag seiner Fraktion und erläutert diesen

Herr Klatt verliest den Antrag seiner Fraktion und erläutert diesen. Besonders während des Sommers komme es zu einer Häufung der Baustellen auf den Göttinger Hauptverkehrsstraßen. Wichtig sei hier v.a. eine frühzeitige und umfassende Information der Öffentlichkeit. Dem Ausschuss sollte zu Beginn des Jahres eine entsprechende Übersicht vorgelegt werden.

 

Herr Ernst verweist hierzu auf die zu Beginn der Sitzung verteilte Tischvorlage. Eine entsprechende Zeitplanung für Straßenbauarbeiten habe die Verwaltung im vergangenen Jahr bereits im Ausschuss vorgestellt. Er räume allerdings ein, dass ein derartiger Bericht im laufenden Jahr noch nicht erfolgt sei. Sofern dies gewünscht werde, könne die Verwaltung jedoch regelmäßig berichten; hierfür böte sich ein Zeitpunkt nach der sog. „Jahreskoordinierung“ im Februar und noch vor Beginn der Bausaison im Juni eines jeden Jahres an. Er bitte allerdings zu berücksichtigen, dass es auch weiterhin in den Schulferien zu einer Häufung von Baustellen im Stadtgebiet kommen werde, da aus verständlichen Gründen für größere Baumaßnahmen die verkehrsärmeren Zeiten genutzt würden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wedrins versichert Herr Ernst, dass die Übersicht der Verwaltung sämtliche größere Maßnahmen (jährlich 60 – 80) umfassen und sich nicht nur auf Leitungsträgerarbeiten beschränken werde.

 

Herr Wedrins bittet darum, die Öffentlichkeitsarbeit weiter zu optimieren.

 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung (Bericht) wird zugestimmt

Dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung (Bericht) wird zugestimmt. Einer Beratung des Antrages im Rat bedarf es nicht.

 

 
 

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