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Diese
Anfrage wird von Herrn Grosse vorgetragen Frau
Pietsch teilt mit, dass noch Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung besteht
und dass die Antwort erst dem Protokoll beigefügt werden kann. Zu1. Wie bereits berichtet, sieht die vom Rat der Stadt
Göttingen beschlossene Schulstandortentwicklungsplanung 2009- 2017 im Teil 1,
Grundschulen, auf Seite 37vor, dass Räumlichkeiten der Mittelbergschule ab dem
Jahr 2010 auch für die eingruppige „Kindertagesstätte
Hetjershausen“ genutzt werden sollen. Eine räumliche Trennung zwischen er
Schule und der Kindertagesstätte durch bauliche Maßnahmen ist vorgesehen. Für
die weitere Ausgestaltung dieses Vorhabens hat vor den Sommerferien ein erstes
Gespräche zwischen Vertretungen der Schul- und Jugendverwaltung stattgefunden.
Weitere Abstimmungsergebnisse werden folgen. Die Verwaltung wird den Ortsrat
über die Ergebnisse entsprechend berichten. Zu
2. und 4. Im Sommer 2005 äußerten Vertreter der Kirchengemeinde
und der ev. Kindertagesstätte Groß Ellershausen Erweiterungswünsche (vor allem
Anbau eines Bewegungsraumes). Hierzu hat die Verwaltung gegenüber dem Ortsrat
wiederholt Stellung bezogen. Die Erweiterung wurde aufgrund der rückläufigen
Belegungszahlen im Kindergartenbereich nicht vollzogen. Zum 1.1.2006 wurde die Gruppenstruktur der
Kindertagesstätte dem Bedarf entsprechend umgestellt. Eine der beiden
Kindergartengruppen wurde in eine altersübergreifende Gruppe umgewandelt.
Anfang 2007 beantragte die Kirchengemeinde erstmals den Anbau eines Ruheraumes,
um eine Ganztagsbetreuung anbieten und weitere Krippenplätze schaffen zu
können. Hierüber hat der Ortsrat Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren in
seiner Sitzung am 15.11.2007 beraten und die Verwaltung gebeten, die
Erweiterung mit höchster Priorität voranzutreiben. Der Anbau wurde im Haushalt
2008 berücksichtigt. Am 28.2.2008 unterrichtete FB 51 die Verwaltungsstelle auf
Anfrage der CDU- Fraktion des Ortsrates, dass der geplante Anbau mit Mitteln
aus der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung in 2008 realisiert werden
soll. Die Baumaßnahmen haben bereits begonnen. Eine erneute formelle Beteiligung des Ortsrates ist
nach §55g Abs. 3 nicht erforderlich, da es sich nicht um eine Errichtung,
Übernahme, wesentliche Veränderung oder Aufhebung einer öffentlichen
Einrichtung handelt. Zu3. Die Verwaltungsstelle Grone wurde rechtzeitig über
die am 9.7.2008 erteilte Baugenehmigung zur Nutzung des Festplatzes als
Baustellenzufahrt informiert. Leider wurde es versäumt, den Fachbereich
Stadtgrün entsprechend zu unterrichten, woraus sich dann die Erkenntnis hätte
ergeben können, dass die Pflege des Festplatzes an den Heimatverein Groß
Ellershausen übergeben wurde. Inzwischen hat die Verwaltungsstelle Grone die
Angelegenheit mit dem Heimatverein abgestimmt. |
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