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31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:43 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/608/08-1 Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 "Gewerbegebiet Siekanger" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
- Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
  Bezüglich:
FB61/608/08
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Beschluss

Zu TOP 13:

Zu TOP 13:

 

Die Fragen der Verkehrsregelung (Textziffer A 4.4 des Entwurfes der Begründung zum Bebauungsplan) bedürfen im weiteren Verfahren noch der weiteren Erörterung; der Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung soll jedoch in der vorgelegten Fassung öffentlich ausgelegt werden.

 

Der Verwaltungsausschuss möge daher beschließen:

 

  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 „Gewerbegebiet Siekanger“ wird mit seiner Begründung zugestimmt.

Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan wird mit seiner Begründung und der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) öffentlich ausgelegt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt für den o.g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:
    • Die Fläche soll als Gewerbegebiet mit logistischem Schwerpunkt entwickelt werden.
    • Es soll der Stärkung des Logistikstandorts Göttingen als weitere Ergänzung des nordöstlich gelegenen GVZ dienen.
    • Gem. Einzelhandelskonzept der Stadt Göttingen handelt es sich bei dem Gewerbegebiet um keinen Standort zur Entwicklung von Einzelhandel. Dieser soll im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.

 

  1. Auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach der Satzung der Stadt Göttingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird gemäß § 135 Absatz 5 BauGB verzichtet.

 

  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die ICE-Trasse nach Kassel begrenzt. Im Osten grenzen die Kleingartenkolonien „Leineberg-West“ und „Hagenblick“ direkt an den Planbereich. Teilweise sind die östlichen Flächen im Bebauungsplan Göttingen - Grone Nr. 24 „Kleingärten am Lütjen Feldsweg“ebenfalls als Kleingärten festgesetzt.

Im Süden bildet der Siekgraben, der gleichzeitig die Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Rosdorf darstellt, die Grenze des Planbereiches.

Die westliche Grenze bildet die Siekhöhenallee (K36), die die verkehrliche Haupterschließung des Gebietes übernehmen wird.

Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:1000.

 

 

 

 
 

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