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Zu
TOP 13: Die Fragen der Verkehrsregelung (Textziffer A 4.4 des
Entwurfes der Begründung zum Bebauungsplan) bedürfen im weiteren Verfahren noch
der weiteren Erörterung; der Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung
soll jedoch in der vorgelegten Fassung öffentlich ausgelegt werden. Der
Verwaltungsausschuss möge daher beschließen:
Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan wird mit seiner
Begründung und der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) öffentlich
ausgelegt.
Der Geltungsbereich wird im Norden durch die
ICE-Trasse nach Kassel begrenzt. Im Osten grenzen die Kleingartenkolonien
„Leineberg-West“ und „Hagenblick“ direkt an den
Planbereich. Teilweise sind die östlichen Flächen im Bebauungsplan Göttingen -
Grone Nr. 24 „Kleingärten am Lütjen Feldsweg“ebenfalls als
Kleingärten festgesetzt. Im Süden bildet der Siekgraben, der gleichzeitig die
Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Rosdorf darstellt, die Grenze des Planbereiches. Die westliche Grenze bildet die Siekhöhenallee (K36),
die die verkehrliche Haupterschließung des Gebietes übernehmen wird. Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische
Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:1000. |
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