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31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:43 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/610/08 Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 18, 2. Änderung, 'Südlich Sportplatz' mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV)
- Bescheidung der Anregungen
- Satzungsbeschluss für den vorbenannten Bebauungsplan
- Satzungsbeschluss für die vorbenannte ÖBV
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Uhlig verweist auf die mit der Ladung versandte Verwaltungsvorlage; inhaltlich könne er weitestgehend auf die Diskussion im Rahmen des Auslegungsbeschlusses in der vorletzten Ausschuss-Sitzung (10

 

Herr Uhlig verweist auf die mit der Ladung versandte Verwaltungsvorlage; inhaltlich könne er weitestgehend auf die Diskussion im Rahmen des Auslegungsbeschlusses in der vorletzten Ausschuss-Sitzung (10.07.08) verweisen. Sodann erläutert Herr Uhlig die eingegangen Anregungen und den Abwägungsvorschlag der Verwaltung. Die umfangreichste Anregung sei eine gemeinsame Stellungnahme von BUND, Biolog. Schutzgemeinschaft und NABU gewesen. In dieser sei erneut der Schutz der Feldhamster thematisiert worden. Wie jedoch im Ausschuss bereits erläutert, habe gutachterlich nachgewiesen werden können, dass im Plangebiet keine Hamsterpopulation festzustellen sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Henze zur Kreuzung Planstraße (bisheriger Feldweg)/ Siekweg erläutert Herr Uhlig, dass mit den Mitteln der Bauleitplanung nur der Umfang der künftigen Verkehrsfläche dargestellt werden könne, nicht jedoch die Details der künftigen Verkehrsregelung.

Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig:

 

Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig:

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

 

  1. Die zum Entwurf der 2.Änderung des Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 18 „Südlich Sportplatz“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
  2. Der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 18, 2.Änderung „Südlich Sportplatz“ wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen
  3. Die örtliche Bauvorschrift zum o. g. Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der 2. Änderung liegt im südlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 18, 1.Änderung „Sportzentrum am Siekweg“. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Kasseler Landstraße im Süden, die Otto-Brenner-Straße im Westen, dem Rehbach im Norden und dem Siekweg im Osten

Maßgeblich ist für die Abgrenzung die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1:1000

 

 
 

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