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Herr
Uhlig verweist auf die mit der Ladung versandte Verwaltungsvorlage;
inhaltlich könne er weitestgehend auf die Diskussion im Rahmen des
Auslegungsbeschlusses in der vorletzten Ausschuss-Sitzung (10.07.08) verweisen.
Sodann erläutert Herr Uhlig die eingegangen Anregungen und den
Abwägungsvorschlag der Verwaltung. Die umfangreichste Anregung sei eine
gemeinsame Stellungnahme von BUND, Biolog. Schutzgemeinschaft und NABU gewesen.
In dieser sei erneut der Schutz der Feldhamster thematisiert worden. Wie jedoch
im Ausschuss bereits erläutert, habe gutachterlich nachgewiesen werden können,
dass im Plangebiet keine Hamsterpopulation festzustellen sei. Auf
Nachfrage von Herrn Henze zur Kreuzung Planstraße (bisheriger Feldweg)/
Siekweg erläutert Herr Uhlig, dass mit den Mitteln der Bauleitplanung
nur der Umfang der künftigen Verkehrsfläche dargestellt werden könne, nicht
jedoch die Details der künftigen Verkehrsregelung. Sodann
beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig: Der
Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
Geltungsbereich: Der Geltungsbereich der 2. Änderung liegt im
südlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 18,
1.Änderung „Sportzentrum am Siekweg“. Der Geltungsbereich wird
begrenzt durch die Kasseler Landstraße im Süden, die Otto-Brenner-Straße im
Westen, dem Rehbach im Norden und dem Siekweg im Osten Maßgeblich ist für die Abgrenzung die zeichnerische
Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1:1000 |
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