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31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 04.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:43 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Wedrins regt an, diesen und die folgenden beiden Tagesordnungspunkt zusammen zu behandeln; dieser Vorschlag stößt auf allgemeine Zustimmung

 

Herr Wedrins regt an, diesen und die folgenden beiden Tagesordnungspunkt zusammen zu behandeln; dieser Vorschlag stößt auf allgemeine Zustimmung.

 

Herr Dienberg erläutert, dass die Verwaltung – vor der Beratung der Bauleitpläne (TOP 12 und 13) zunächst darstellen wolle, wie die Abwicklung der künftigen Verkehre erfolgen solle. Ziel müsse es sein, eine leistungsfähige Erschließung der einzelnen regionalen GVZ-Standorte - sowie eine Verknüpfung dieser Standorte untereinander – sicherzustellen, ohne hierdurch das innerörtliche Straßennetz zu überlasten. Der Einbindung der BAB 7 komme daher eine besondere Bedeutung zu.

 

Herr Uhlig ergänzt, dass die einzelnen Verkehrsströme im Rahmen eines Verkehrsgutachtens durch ein externes Büro untersucht worden seien. Die Ergebnisse dieses Gutachtens lägen nunmehr seit wenigen Tagen vor; die geplante künftige Verkehrsführung sei am 28.08.08 bereits im Ortsrat Grone vorgestellt worden. Die Verkehrsuntersuchung betrachte nicht nur das jetzige Verkehrsaufkommen, sondern stelle insbesondere auf künftige Entwicklungen ab. In diesem Kontext seien v.a. der künftige Logistikstandort Siekanger, die Entwicklung im Bereich Kaufpark sowie ein möglicher neuer Großhandelsstandort westlich der Autobahn berücksichtigt worden. Auch Gewerbeansiedlungen in Rosdorf seien in die Untersuchung eingeflossen. Der Prognosehorizont stelle auf einen Zeitraum von 10 Jahren – mithin bis 2018 – ab. Bei der Verkehrsmengenberechnung sei eine Schwankungsreserve von 3 % berücksichtigt worden. Dies sei zwar vergleichsweise gering, erscheine im Hinblick auf die aktuelle demographische Entwicklung jedoch ausreichend.

 

Insgesamt seien 4 Knotenpunkte betrachtet worden:

·         Die auszubauende Kreuzung B 3/ Autobahnabfahrt/ neuer Großhandelstandort westlich der Autobahn (Kr. I);

·         die östliche Abfahrt der BAB 7 mit der Kreuzung B 3/ Zufahrt zum Kaufpark (Kr. II);

·         die Kreuzung B 3 / Siekhöhenallee/ Otto-Brenner-Straße (Kr. III);

·         sowie der Knoten im Verlauf der Siekhöhenalle zur direkten Anbindung des Siekanger-Areales (Kr. IV).

 

Die vorbenannten Knoten seien auch in ihren kumulierten Auswirkungen betrachtet worden – und zwar jeweils getrennt unter der Voraussetzung, dass die Autobahnzufahrt Mengershausen geöffnet bleibt resp. geschlossen werde.

 

An den beiden erstgenannten Kreuzungen (Kr. I und Kr. II) könne mit einer zusätzlichen Abbiegespur eine verträgliche Verkehrsabwicklung gewährleistet werden.

 

Im Falle der Kr.III werde jedoch der bisherige Ausbaustandard deutlich nicht ausreichen. Hier werde in Ost-West-Richtung eine 4-streifigen Ausbaustandard empfohlen (jeweils eine Rechts-Abbiegespur, eine Links-Abbiegerspur und zwei Geradeaus-Spuren), was dem bisherigen Ausbaustandard entspreche. In Nord-Süd-Richtung wurden jedoch 5 Fahrspuren erforderlich werden (jeweils eine Rechts-Abbiegespur, zwei Links-Abbiegerspuren und zwei Geradeaus-Spuren).

 

Für die Kr. IV seien in Nord-Süd-Richtung 3 Fahrspuren geplant (jeweils eine Rechts-Abbiegespur, eine Links-Abbiegerspur und eine Geradeaus-Spur); in Ost-West-Richtung seien jeweils ein Rechtsabbiegespur und eine kombinierte Linksabbiege-Geradeaus-Spur vorgesehen.

 

Der vorgeschlagene Ausbau werde jedoch – zumindest im Falle der Kreuzungen Kr. III und Kr. IV – nicht ausreichend sein, sofern die Anschluss-Stelle Mengershausen geschlossen werde. Andererseits sei mehr als ein 5-streifiger Ausbau (wie z.B. bei der Kr. IV) kaum vorstellbar. Eine verträgliche Abwicklung der zukünftigen Verkehre könne im Ergebnis – auch nach erfolgtem Ausbau der benannten 4 Kreuzungen – nur dann gewährleistet werden, wenn die Anschluss-Stelle Mengershausen nicht geschlossen werde. Herr Dienberg erläutert hierzu, dass zu dieser Frage in Kürze im Nds. Wirtschaftsministerium eine erneute Anhörung der betroffenen Anrainer stattfinden werde.

 

Herr Henze verweist darauf, dass der Landkreis Göttingen im Rahmen des Verfahrens zur Flächennutzungsplan-Änderung für die Kreuzung zur unmittelbaren Anbindung des Siekangerareales (Kr. IV) einen Kreisverkehr gefordert habe; er unterstütze diese Forderung grundsätzlich.

 

Herr Uhlig bittet zu berücksichtigen, dass dieser Knoten vorrangig für Schwerlastverkehr ausgelegt werden müsse; die Errichtung eines hierfür ausreichend dimensionierten Kreisels würde damit erhebliche Flächen in Anspruch nehmen. Diese Flächen stünden im erforderlichen Umfang hier jedoch nicht zur Verfügung. Auch würde die Anlage eines solchen Kreisels deutlich teurer sein, als die vorgeschlagene Kreuzung. Die an anderer Stelle im Stadtgebiet z.T. verwendeten „kleinen Kreisel“ hingegen seien hier nicht praktikabel. Herr Dienberg weist ferner darauf hin, dass ein Kreisverkehr nur dort wirklich sinnvoll sei, wo die 4 Äste annähernd gleich belastet seien. Dies sei hier jedoch eindeutig nicht der Fall; vielmehr müsse vorrangig nur eine Fahrtbeziehung abgewickelt werden.

 

Nach Ansicht von Herrn Wedrins müsse das Verkehrsgutachten auch auf die Auslastung des Logistikzentrums unter besonderer Berücksichtigung der konkreten Umschlagszeiten abstellen. Ferner fehle ihm eine gesonderte Betrachtung der Wochenendverkehre sowie die Berücksichtigung einer möglichen Zulassung der sog. „Giga-Liner“.

 

Herr Uhlig entgegnet, dass die Verkehrsmengenberechnung auf die jeweiligen Spitzenstunden ausgelegt sei; insofern seien auch mögliche kumulierte Belastungen, wie sie jeweils zum Beginn/Ende eines Umschlagszyklus auftreten könnten, in die Berechnung eingeflossen. Herr Hoffmann ergänzt, dass die Verkehrsanlagen ausdrücklich für den Bedarf der Industrielogistik berechnet worden seien, da insbesondere hier – im Gegensatz zur klassischen Verteil-Logistik – die benannten Spitzenbelastungen aufträten. Insofern läge den Berechnungen bereits der „worst case“ zugrunde.

 

Herr Semmelroggen regt die Verwendung von Induktionsschleifen zur Steuerung der Lichtsignalanlagen an.

 

Herr Henze spricht sich erneut für die Einrichtung eines Kreisels aus.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wedrins erläutert Herr Uhlig, dass eine endgültige Festlegung der Verkehrsflächen im Rahmen des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan erfolge; Gegenstand der heutigen Diskussion sei jedoch zunächst nur die öffentliche Auslegung des Entwurfes. Zudem könne mit den Mitteln der Bauleitplanung ohnedies nur der Umfang der Verkehrsflächen festgelegt werden; die konkrete Straßenplanung hingegen sei nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens.

 

Herr Koss erläutert anschließend die voraussichtliche Ausbauplanung für vorgenannte Straßenkreuzung im Detail.

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Sodann unterbricht Herr Wedrins die Sitzung, um Beratungen der Fraktionen zuzulassen.

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Herr Wedrins regt an, den Beschlussvorlagen zunächst zuzustimmen. Allerdings müsse sichergestellt sein, dass die konkrete Straßenplanung erneut im Ausschuss diskutiert werde und dass mit dem heutigen Beschluss hinsichtlich des Straßenbaus noch keine abschließende Entscheidung getroffen werde. Er schlage daher vor, den Beschlusstext zu TOP 13 entsprechend zu ergänzen. Im weiteren Verfahren müsse überdies auf die berechtigten Sorgen im Ortsteil Grone Rücksicht genommen werden. 

 

Auf Nachfrage von Frau Morgenroth erläutert Herr Uhlig, dass die Untersuchung auf evtl. Rüstungsaltlasten dem Grundstückseigentümer obliege; die eigentliche Kampf­mittel­beseitigung hingegen werde durch das Land durchgeführt.

 

Herr Hoffmann erläutert sodann nochmals kurz die geplante Gewerbeansiedlung am Siekanger: Mit der Realisierung des GVZ I am bisherigen Güterbahnhof sei in Göttingen für das Logistik-Gewerbe „die Tür aufgestoßen“ worden. Seitdem entwickle sich – auch aufgrund der guten Rahmenbedingen (Anbindung an das Schienen- sowie an das Fernstraßennetz) – die Nachfrage nach entsprechenden Flächen sprunghaft. Im Bereich des GVZ I bestünden jedoch keinerlei Ansiedlungsreserven mehr. Hinzu komme, dass Logistik-Betriebe stets einen vergleichsweise großen Flächenbedarf hätten. Insofern komme dem Standort Siekanger eine besondere Bedeutung zu. Eine derartiger Standort generiere i.Ü. zahlreiche neue Arbeitsplätze.

 

 

 
 

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