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Herr Ohlow erläutert,
dass der bisher beabsichtigte Förderzeitraum für das Programm „Soziale
Stadt“ im Sanierungsgebiet „Grone-Süd“ im Jahr 2010 enden
werde. Aufgrund der kontinuierlichen Maßnahmendurchführung könnten alle im
„Integrierten Handlungskonzept“ benannten investiven Maßnahmen
bereits zum Ende des Jahres 2008 realisiert werden. Hierzu zählten insbesondere
die Errichtung des Nachbarschaftszentrums, die Umstrukturierung des zentralen
Bereichs mit Jonaplatz und Nahversorgungseinrichtung, die Aufwertung von
Verkehrs- Grün- und Spielflächen (Elmpark) sowie Einzelmaßnahmen zur Gestaltung
des Wohnumfelds. Insgesamt seien dann in Grone-Süd knapp 5 Mio.€
investiert worden. Die Maßnahmen seien überwiegend durch die Städtebauförderung
des Landes und Bundes sowie aus dem EFRE-Programm der EU kofinanziert worden
(knapp 3 ½ Mio €); damit habe eine Förderquote von rd. 70 % erreicht
werden können. Fördermittel aus der
Städtebauförderung würden vor diesem Hintergrund ab 2009 nicht mehr neu
beantragt; evtl. Restmittel sollten in das Sanierungsgebiet
„Alt-Grone“ übertragen werden. Der Schwerpunkt der Investitionen
werde sich in den kommenden Jahren auf das Sanierungsgebiet Alt-Grone beziehen.
Er räume ein, dass im Bereich
des Wohnungsbaues durchaus noch Mängel festzustellen seien. Allerdings befinde
sich der überwiegende Teil dieses Wohnungsbestandes im Eigentum eines
überregionalen Fonds, der leider nicht zum Abschluss einer
Sanierungsvereinbarung bereit gewesen sei. Zwar seien nunmehr die
investiven Maßnahmen – wie geschildert – weitestgehend
abgeschlossen; darüber hinaus seien jedoch weitere - nichtinvestive - Maßnahmen
in Grone-Süd erforderlich, um die erreichten Erfolge zu verstetigen und den
Stadtteil auch langfristig zu stabilisieren. Aufgrund der hierfür beantragten
und z.T. auch schon bewilligten Programmförderung (z.B. Elternkompetenzzentrum
und „Produktionsschule“) sei die Aufrechterhaltung der förmlichen
Festsetzung als Sanierungsgebiet zwingend erforderlich. Deshalb solle auch nach
Abschluss der investiven Maßnahmen die Sanierungssatzung nicht aufgehoben
werden. Die Sanierungsvermerke sollten so bald wie möglich gelöscht werden. Mittlerweile hätten sich durch
zahlreiche ergänzende Maßnahmen (nicht-investiv) bereits neue Strukturen im
Stadtteil herausgebildet und dadurch eine verstärkte Kommunikation und
Netzwerkbildung bewirkt. Dieser Prozess müsse gesichert und fortgeführt werden.
Um die Stadtteilarbeit weiterhin auch finanziell aktiv zu unterstützen, solle
der Verfügungsfonds für Grone-Süd aufrechterhalten bleiben. Mit dem Auslaufen
der investiven Phase in Grone Süd könne das Sanierungsgebiet als Maßnahme der
sozialen Stadterneuerung gefördert werden Sodann erläutert Herr Ohlow
das der Vorlage beigefügte Verstetigungskonzept im Detail: Im Rahmen des
Verstetigungsprozesses komme dem Nachbarschaftszentrum als wichtigem lokalem
Treffpunkt eine Schlüsselrolle zu; zukünftige quartiersbezogene
Beteiligungsprojekte sollten über das Nachbarschaftszentrum erfolgen. Auf Nachfrage von Frau Fischer
teilt Herr Ohlow mit, dass eine Löschung der Sanierungsvermerke
voraussichtlich 2012 erfolgen könne. Frau Fischer bittet zu
prüfen, ob – zumindest teilweise – eine Löschung nicht auch zu
einem früheren Zeitpunkt erfolgen könne. Herr Ohlow sagt dies zu; u.U.
könnten einige Teilbereiche bereits etwas früher aus dem Sanierungsgebiet
entlassen werden. Nach Ansicht von Herrn Henze
stelle die bisherige Sanierung eine großen Erfolg und einen Gewinn für den
Ortsteil dar. Zwar habe es zu Beginn der Maßnahme durchaus Vorbehalte gegeben,
jedoch seien diese nunmehr der Erkenntnis gewichen, dass in den vergangenen
Jahren viel Positives für den Ortsteil habe erreicht werden können. Gerade
angesichts dieses Erfolges – und auch in Anbetracht der erheblichen
Aufwendungen – müsse sichergestellt sein, dass das bisher Erreichte
erhalten und fortgeführt werde. Das vorgestellte Verstetigungskonzept sei daher
dringend erforderlich; die Vorlage werde daher von ihm unterstützt. Sodann
beschließt der Ausschuss einstimmig: Der
Verwaltungsausschuss möge beschließen:
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