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31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:43 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/604/08 Verstetigungskonzept Grone-Süd 'Soziale Stadt'
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung Beteiligt:50-Fachbereich Soziales
    Dezernat D - Planen, Bauen und Umwelt
   Dezernat C - Soziales und Kultur
   11-Fachbereich Personal und Organisation
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Ohlow erläutert, dass der bisher beabsichtigte Förderzeitraum für das Programm „Soziale Stadt“ im Sanierungsgebiet „Grone-Süd“ im Jahr 2010 enden werde

Herr Ohlow erläutert, dass der bisher beabsichtigte Förderzeitraum für das Programm „Soziale Stadt“ im Sanierungsgebiet „Grone-Süd“ im Jahr 2010 enden werde. Aufgrund der kontinuierlichen Maßnahmendurchführung könnten alle im „Integrierten Handlungskonzept“ benannten investiven Maßnahmen bereits zum Ende des Jahres 2008 realisiert werden. Hierzu zählten insbesondere die Errichtung des Nachbarschaftszentrums, die Umstrukturierung des zentralen Bereichs mit Jonaplatz und Nahversorgungseinrichtung, die Aufwertung von Verkehrs- Grün- und Spielflächen (Elmpark) sowie Einzelmaßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfelds. Insgesamt seien dann in Grone-Süd knapp 5 Mio.€ investiert worden. Die Maßnahmen seien überwiegend durch die Städtebauförderung des Landes und Bundes sowie aus dem EFRE-Programm der EU kofinanziert worden (knapp 3 ½ Mio €); damit habe eine Förderquote von rd. 70 % erreicht werden können.

 

Fördermittel aus der Städtebauförderung würden vor diesem Hintergrund ab 2009 nicht mehr neu beantragt; evtl. Restmittel sollten in das Sanierungsgebiet „Alt-Grone“ übertragen werden. Der Schwerpunkt der Investitionen werde sich in den kommenden Jahren auf das Sanierungsgebiet Alt-Grone beziehen.

 

Er räume ein, dass im Bereich des Wohnungsbaues durchaus noch Mängel festzustellen seien. Allerdings befinde sich der überwiegende Teil dieses Wohnungsbestandes im Eigentum eines überregionalen Fonds, der leider nicht zum Abschluss einer Sanierungsvereinbarung bereit gewesen sei.

 

Zwar seien nunmehr die investiven Maßnahmen – wie geschildert – weitestgehend abgeschlossen; darüber hinaus seien jedoch weitere - nichtinvestive - Maßnahmen in Grone-Süd erforderlich, um die erreichten Erfolge zu verstetigen und den Stadtteil auch langfristig zu stabilisieren. Aufgrund der hierfür beantragten und z.T. auch schon bewilligten Programmförderung (z.B. Elternkompetenzzentrum und „Produktionsschule“) sei die Aufrechterhaltung der förmlichen Festsetzung als Sanierungsgebiet zwingend erforderlich. Deshalb solle auch nach Abschluss der investiven Maßnahmen die Sanierungssatzung nicht aufgehoben werden. Die Sanierungsvermerke sollten so bald wie möglich gelöscht werden.

 

Mittlerweile hätten sich durch zahlreiche ergänzende Maßnahmen (nicht-investiv) bereits neue Strukturen im Stadtteil herausgebildet und dadurch eine verstärkte Kommunikation und Netzwerkbildung bewirkt. Dieser Prozess müsse gesichert und fortgeführt werden. Um die Stadtteilarbeit weiterhin auch finanziell aktiv zu unterstützen, solle der Verfügungsfonds für Grone-Süd aufrechterhalten bleiben. Mit dem Auslaufen der investiven Phase in Grone Süd könne das Sanierungsgebiet als Maßnahme der sozialen Stadterneuerung gefördert werden

 

Sodann erläutert Herr Ohlow das der Vorlage beigefügte Verstetigungskonzept im Detail: Im Rahmen des Verstetigungsprozesses komme dem Nachbarschaftszentrum als wichtigem lokalem Treffpunkt eine Schlüsselrolle zu; zukünftige quartiersbezogene Beteiligungsprojekte sollten über das Nachbarschaftszentrum erfolgen.

 

Auf Nachfrage von Frau Fischer teilt Herr Ohlow mit, dass eine Löschung der Sanierungsvermerke voraussichtlich 2012 erfolgen könne.

 

Frau Fischer bittet zu prüfen, ob – zumindest teilweise – eine Löschung nicht auch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen könne. Herr Ohlow sagt dies zu; u.U. könnten einige Teilbereiche bereits etwas früher aus dem Sanierungsgebiet entlassen werden.

 

Nach Ansicht von Herrn Henze stelle die bisherige Sanierung eine großen Erfolg und einen Gewinn für den Ortsteil dar. Zwar habe es zu Beginn der Maßnahme durchaus Vorbehalte gegeben, jedoch seien diese nunmehr der Erkenntnis gewichen, dass in den vergangenen Jahren viel Positives für den Ortsteil habe erreicht werden können. Gerade angesichts dieses Erfolges – und auch in Anbetracht der erheblichen Aufwendungen – müsse sichergestellt sein, dass das bisher Erreichte erhalten und fortgeführt werde. Das vorgestellte Verstetigungskonzept sei daher dringend erforderlich; die Vorlage werde daher von ihm unterstützt.

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:

Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:

  • Das vorliegende Verstetigungskonzept für Grone-Süd wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  • Die investiven Maßnahmen werden abgeschlossen.
  • Die Sanierungssatzung wird aufrecht erhalten.

 

 
 

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