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31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:43 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/594/08-1 Bebauungsplan Göttingen Nr. 204, 1. Änderung, 'Zwischen Leine und Eisenbahnstraße' mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV)
- Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
  Bezüglich:
FB61/594/08
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Uhlig verweist auf die den Ausschuss-Mitgliedern vorliegende Änderungsvorlage, die die in den beiden vorangegangenen Ausschuss-Sitzungen beratene Vorlage ersetze

 

Herr Uhlig verweist auf die den Ausschuss-Mitgliedern vorliegende Änderungsvorlage, die die in den beiden vorangegangenen Ausschuss-Sitzungen beratene Vorlage ersetze. Er wolle darauf hinweisen, dass diese Vorlage nur diejenigen 4 Änderungsbereiche umfasse, die auch bereits in der Ursprungsvorlage enthalten gewesen seien. Die in der vergangenen Sitzung diskutierte Änderung bezügl. des Leinedammes sei damit ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vorlage.

 

Zum besseren Verständnis sei die Vorlage um einige Erläuterungen – insbesondere zum Garagenhof – ergänzt worden. Ferner seien die in der vergangenen Sitzung verwendeten Pläne und Skizzen beigefügt worden.

 

Herr Wedrins erklärt, der Vorlage nunmehr zustimmen zu wollen, da diese keine zusätzlichen Festsetzungen enthalte und die Fragen der Gestaltung bereits in der vergangenen Sitzung umfänglich diskutiert worden seien.

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:

 

Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:

  1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 204, 1. Änderung, “Zwischen Leine und Eisenbahnstraße“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) gefasst.

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 13 a BauGB.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan den Entwurf zu erarbeiten.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:

§         Änderungsbereich 1 a – c

Änderung der Zahl der Vollgeschosse. Die bisherige Festsetzung von III-geschossig als Höchstmaß wird geändert in zwingend III-geschossig. Ebenso Änderung von Baugrenzen in Baulinien, die bei einer Bebauung einzuhalten sind

Baugebiet WA bleibt erhalten.

 

§         Änderungsbereich 2

Aufgabe des Baufeldes zugunsten der Festsetzung einer Garagenanlage (Doppelzeile).

Baugebiet WA bleibt erhalten.

 

§         Änderungsbereich 3

Verbreiterung der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte auf 3 m. Festsetzung von Doppelhäusern und Hausgruppen statt nur Hausgruppen.

Baugebiet WA bleibt erhalten.

 

§         Änderungsbereich 4.

Festsetzung weiterer Flächen für Stellplätze.

Baugebiet WA bleibt erhalten.

 

4.         Geltungsbereich:

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes betrifft räumlich 6 Bereiche. Diese sind in nachfolgender Skizze gekennzeichnet. Um die Handhabung des Bebauungsplanes auf Vollzugsebene zu erleichtern, bleibt der Geltungsbereich der Urplanung unangetastet, er ist also identisch mit dem Geltungsbereich der 1. Änderung.

 

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes betrifft Flächen westlich der Eisenbahnstraße, südlich des Schieferweges und östlich des Leineradweges der Stadt Göttingen. Es handelt sich um das ehemalige Betriebsgelände Steritex und die südlich angrenzenden Freiflächen. (siehe Anlage)

 

 

 

 
 

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