![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr
Uhlig verweist auf die den Ausschuss-Mitgliedern vorliegende Änderungsvorlage,
die die in den beiden vorangegangenen Ausschuss-Sitzungen beratene Vorlage
ersetze. Er wolle darauf hinweisen, dass diese Vorlage nur diejenigen 4
Änderungsbereiche umfasse, die auch bereits in der Ursprungsvorlage enthalten
gewesen seien. Die in der vergangenen Sitzung diskutierte Änderung bezügl. des
Leinedammes sei damit ausdrücklich nicht
Gegenstand dieser Vorlage. Zum
besseren Verständnis sei die Vorlage um einige Erläuterungen –
insbesondere zum Garagenhof – ergänzt worden. Ferner seien die in der
vergangenen Sitzung verwendeten Pläne und Skizzen beigefügt worden. Herr
Wedrins erklärt, der Vorlage nunmehr zustimmen zu wollen, da diese keine
zusätzlichen Festsetzungen enthalte und die Fragen der Gestaltung bereits in
der vergangenen Sitzung umfänglich diskutiert worden seien. Sodann
beschließt der Ausschuss einstimmig: Der Verwaltungsausschuss möge
beschließen:
Die Aufstellung
erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem.
§ 13 a BauGB.
§
Änderungsbereich 1 a – c Änderung der
Zahl der Vollgeschosse. Die bisherige Festsetzung von III-geschossig als
Höchstmaß wird geändert in zwingend III-geschossig. Ebenso Änderung von
Baugrenzen in Baulinien, die bei einer Bebauung einzuhalten sind Baugebiet WA
bleibt erhalten. §
Änderungsbereich 2 Aufgabe des
Baufeldes zugunsten der Festsetzung einer Garagenanlage (Doppelzeile). Baugebiet WA
bleibt erhalten. §
Änderungsbereich 3 Verbreiterung
der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte auf 3 m. Festsetzung von Doppelhäusern und
Hausgruppen statt nur Hausgruppen. Baugebiet WA
bleibt erhalten. §
Änderungsbereich 4. Festsetzung weiterer
Flächen für Stellplätze. Baugebiet WA bleibt
erhalten. 4. Geltungsbereich: Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes betrifft räumlich 6 Bereiche. Diese sind in nachfolgender
Skizze gekennzeichnet. Um die Handhabung des Bebauungsplanes auf Vollzugsebene
zu erleichtern, bleibt der Geltungsbereich der Urplanung unangetastet, er ist
also identisch mit dem Geltungsbereich der 1. Änderung. Der Geltungsbereich dieses
Bebauungsplanes betrifft Flächen westlich der Eisenbahnstraße, südlich des
Schieferweges und östlich des Leineradweges der Stadt Göttingen. Es handelt sich
um das ehemalige Betriebsgelände Steritex und die südlich angrenzenden
Freiflächen. (siehe Anlage) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |