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31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:43 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB80/246/08 Kommunale Energieagentur für die Region - Sachstandsbericht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:80-Fachbereich Gebäude und Immobilien   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Dienberg erläutert, dass die Verwaltung zunächst optimistisch gewesen sei, die Energieagentur in einem absehbaren Zeitraum realisieren zu können

Herr Dienberg erläutert, dass die Verwaltung zunächst optimistisch gewesen sei, die Energieagentur in einem absehbaren Zeitraum realisieren zu können. Leider habe sich nunmehr herausgestellt, dass die größeren Förderpartner nicht in dem Umfang zur Mitarbeit bereits seien, wie dies hierfür erforderlich gewesen wäre.

 

Frau Epperlein nimmt Bezug auf die mit den Ladung versandte Vorlage und erläutert diese: Inhaltlich könne sie zunächst auf den Zwischenbericht der Verwaltung in der Ausschuss-Sitzung vom 21.02.08 verweisen; dieser sei der Vorlage auch beigefügt.

 

Bezügl. zahlreicher Details – insbesondere jedoch hinsichtlich der Grundfinanzierung – habe seinerzeit noch Abstimmungsbedarf zwischen Stadt und Landkreis Göttingen, sowie auch mit den entsprechenden Partnern, bestanden.

 

Mittlerweile habe Einvernehmen dahingehend erzielt werden können, dass zur weiteren Konkretisierung des Konzeptes eine halbe Stelle eingerichtet werde, die zunächst auf sechs Monate befristet sei (von Ende Mai bis Ende November 2008). Die Stelle sei beim Landkreis Göttingen angesiedelt; der Arbeitsplatz sei bei der Stadt Göttingen eingerichtet worden. Die Personalkosten würden von Stadt und Landkreis jeweils zur Hälfte getragen.

 

Ferner sei eine Vielzahl der möglichen Partner aus dem Energiebereich angesprochen und um Mitarbeit und Mitfinanzierung gebeten worden. Bezügl. der Ergebnisse dieser Gespräche werde auf die der Vorlage beigefügte tabellarische Übersicht verwiesen.

 

Von der Mehrzahl der angesprochenen Einrichtungen werde die Gründung einer Energieagentur begrüßt. Allerdings stünden die Versorgungsbetriebe Hann. Münden, die Eichsfelder Energie- und Wasserversorgungsgesellschaft und die Gemeindewerke Bovenden der Idee eher ablehnend gegenüber. Die Gemeinden des Landkreises Göttingen befürchteten, dass zusätzliche freiwillige Ausgaben im Kreishaushalt negative Auswirklungen auf die Gemeindehaushalte zeitigten. Von den Befürwortern hielten allerdings die meisten eine Kooperation mit einer Energieagentur für wünschenswert.

 

Die potentiellen Hauptförderpartner hätten – wie dargelegt - ihre zunächst in Aussicht gestellten Mittel nicht bestätigt. Ob eine ggf. kleinere Lösung gefunden werden könne, könne derzeit noch nicht abgeschätzt werden; entsprechende Verhandlungen würden derzeit geführt.

 

Im Bereich der Energieberatung seien derzeit bereits schon zahlreiche Institutionen tätig; für den Bürger sei es jedoch sehr schwer, hier den Überblick zu behalten. Insbesondere an dieser Stelle könne eine Energieagentur ansetzen, und Informationen zur Frage „wo bekomme ich was“ sinnvoll bündeln und allgemein zugänglich machen. Sie wolle in diesem Zusammenhang möglichen Befürchtungen entgegentreten, eine derartige Agentur würde die Kompetenzen der bestehenden Einrichtungen beschränken. 

 

Herr Fuhrmann erläutert sodann die möglichen zukünftigen Aufgaben einer Energieagentur im Detail.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hiege teilt Frau Epperlein mit, dass auch in anderen Kommunen eine Grundfinanzierung aus öffentlichen Mitteln erforderlich sei.

 

Frau Morgenroth kritisiert, dass die e.on zunächst Mittel in Aussicht gestellt und später diese Zusage offensichtlich wieder revidiert habe. Die Einrichtung einer Energieagentur halte sie jedoch nach wie vor für sinnvoll. Wenn sich die zunächst angedachte Finanzierung nicht realisieren lasse, dann müsse eine kleinere Lösung angestrebt werden. Ihres Erachtens handele es sich hier um eine historische Entscheidung zum Klima- und Umweltschutz. Sie fordere daher, dass zumindest eine Vollzeitstelle für zunächst 3 Jahre geschaffen werde. Inklusive einer auskömmlichen Ausstattung mit Sachmitteln entstünden hierfür Kosten in Höhe von rd. 150 TEUR/ Jahr. Die Verwaltung möge darstellen, was mit einer derartigen „abgespeckten“ Lösung erreicht werden könne.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wedrins erläutert Frau Epperlein, dass mit der in Anlage 3 der Vorlage benannten Personalausstattung über die bereits erläuterte Verknüpfung bestehender Einrichtungen hinaus auch eigene Beratungsleistungen erbracht werden sollten. So sollten auch Energieberatungen für besondere Klientel – wie z.B. Handwerker -  angeboten werden.

 

Herr Welskop und Herr Semmelroggen befürchten eine Konkurrenz zu bestehenden Energieberatungen. Frau Epperlein verweist darauf, dass die Energieagentur vorrangig diejenigen Bereiche abdecken solle, in denen andere Institutionen noch keine Beratungsleistungen erbrächten. Zudem sei es für den Bürger wichtig, sich nicht nur an gewerbliche Anbieter, sondern auch an eine neutrale Beratungsstelle wenden zu können. Herr Dienberg ergänzt, dass das Thema Energieeffizienz für einen ständig wachsenden Personenkreis relevant werde. Vor diesem Hintergrund müsse jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, zumindest die Erstberatung durch eine neutrale Stelle erhalten zu können. Damit werde jedoch keinesfalls eine Konkurrenzsituation zu kommerziellen Anbietern geschaffen. Vielmehr könne durch eine Energieagentur gezielt auf die Angebote dieser Anbieter hingewiesen werden. Nach Auskunft von Herrn Ernst unterstütze daher die Kreishandwerkerschaft ausdrücklich die Einrichtung einer solchen Agentur. Auch Herr Wedrins erklärt, die Ansicht der Verwaltung zu teilen.

 

Auf Nachfrage von Frau Rohmann teilt Frau Epperlein mit, dass sich das Beratungsangebot vorrangig an Hauseigentümer richte; Mieter profitierten insofern indirekt. Das Beratungsangebot werde jedoch z.B. auch Informationen zu Haushaltsgeräten umfassen.

 

Herr Wedrins möchte sichergestellt wissen, dass die Ergebnisse der in der Verwaltungsvorlage benannten Verhandlungen mit dem Landkreis rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen vorliegen. 

Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig:

 

Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig:

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis

 

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 
 

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