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Herr Dienberg erläutert, dass die Verwaltung zunächst
optimistisch gewesen sei, die Energieagentur in einem absehbaren Zeitraum
realisieren zu können. Leider habe sich nunmehr herausgestellt, dass die
größeren Förderpartner nicht in dem Umfang zur Mitarbeit bereits seien, wie
dies hierfür erforderlich gewesen wäre. Frau Epperlein nimmt Bezug auf die mit den Ladung
versandte Vorlage und erläutert diese: Inhaltlich könne sie zunächst auf den
Zwischenbericht der Verwaltung in der Ausschuss-Sitzung vom 21.02.08 verweisen;
dieser sei der Vorlage auch beigefügt. Bezügl. zahlreicher Details – insbesondere jedoch
hinsichtlich der Grundfinanzierung – habe seinerzeit noch
Abstimmungsbedarf zwischen Stadt und Landkreis Göttingen, sowie auch mit den
entsprechenden Partnern, bestanden. Mittlerweile habe Einvernehmen dahingehend erzielt werden
können, dass zur weiteren Konkretisierung des Konzeptes eine halbe Stelle
eingerichtet werde, die zunächst auf sechs Monate befristet sei (von Ende Mai
bis Ende November 2008). Die Stelle sei beim Landkreis Göttingen angesiedelt;
der Arbeitsplatz sei bei der Stadt Göttingen eingerichtet worden. Die
Personalkosten würden von Stadt und Landkreis jeweils zur Hälfte getragen. Ferner sei eine Vielzahl der möglichen Partner aus dem
Energiebereich angesprochen und um Mitarbeit und Mitfinanzierung gebeten
worden. Bezügl. der Ergebnisse dieser Gespräche werde auf die der Vorlage
beigefügte tabellarische Übersicht verwiesen. Von der Mehrzahl der angesprochenen Einrichtungen werde die
Gründung einer Energieagentur begrüßt. Allerdings stünden die
Versorgungsbetriebe Hann. Münden, die Eichsfelder Energie- und Wasserversorgungsgesellschaft
und die Gemeindewerke Bovenden der Idee eher ablehnend gegenüber. Die Gemeinden
des Landkreises Göttingen befürchteten, dass zusätzliche freiwillige Ausgaben
im Kreishaushalt negative Auswirklungen auf die Gemeindehaushalte zeitigten. Von
den Befürwortern hielten allerdings die meisten eine Kooperation mit einer
Energieagentur für wünschenswert. Die potentiellen Hauptförderpartner hätten – wie
dargelegt - ihre zunächst in Aussicht gestellten Mittel nicht bestätigt. Ob
eine ggf. kleinere Lösung gefunden werden könne, könne derzeit noch nicht
abgeschätzt werden; entsprechende Verhandlungen würden derzeit geführt. Im Bereich der Energieberatung seien derzeit bereits schon
zahlreiche Institutionen tätig; für den Bürger sei es jedoch sehr schwer, hier
den Überblick zu behalten. Insbesondere an dieser Stelle könne eine
Energieagentur ansetzen, und Informationen zur Frage „wo bekomme ich
was“ sinnvoll bündeln und allgemein zugänglich machen. Sie wolle in
diesem Zusammenhang möglichen Befürchtungen entgegentreten, eine derartige
Agentur würde die Kompetenzen der bestehenden Einrichtungen beschränken. Herr Fuhrmann erläutert sodann die möglichen
zukünftigen Aufgaben einer Energieagentur im Detail. Auf Nachfrage von Herrn Hiege teilt Frau Epperlein
mit, dass auch in anderen Kommunen eine Grundfinanzierung aus öffentlichen
Mitteln erforderlich sei. Frau Morgenroth kritisiert, dass die e.on zunächst
Mittel in Aussicht gestellt und später diese Zusage offensichtlich wieder
revidiert habe. Die Einrichtung einer Energieagentur halte sie jedoch nach wie
vor für sinnvoll. Wenn sich die zunächst angedachte Finanzierung nicht
realisieren lasse, dann müsse eine kleinere Lösung angestrebt werden. Ihres
Erachtens handele es sich hier um eine historische Entscheidung zum Klima- und
Umweltschutz. Sie fordere daher, dass zumindest eine Vollzeitstelle für
zunächst 3 Jahre geschaffen werde. Inklusive einer auskömmlichen Ausstattung
mit Sachmitteln entstünden hierfür Kosten in Höhe von rd. 150 TEUR/ Jahr. Die
Verwaltung möge darstellen, was mit einer derartigen „abgespeckten“
Lösung erreicht werden könne. Auf Nachfrage von Herrn Wedrins erläutert Frau Epperlein,
dass mit der in Anlage 3 der Vorlage benannten Personalausstattung über die
bereits erläuterte Verknüpfung bestehender Einrichtungen hinaus auch eigene
Beratungsleistungen erbracht werden sollten. So sollten auch Energieberatungen
für besondere Klientel – wie z.B. Handwerker - angeboten werden. Herr Welskop und Herr Semmelroggen befürchten
eine Konkurrenz zu bestehenden Energieberatungen. Frau Epperlein
verweist darauf, dass die Energieagentur vorrangig diejenigen Bereiche abdecken
solle, in denen andere Institutionen noch keine Beratungsleistungen erbrächten.
Zudem sei es für den Bürger wichtig, sich nicht nur an gewerbliche Anbieter, sondern
auch an eine neutrale Beratungsstelle wenden zu können. Herr Dienberg
ergänzt, dass das Thema Energieeffizienz für einen ständig wachsenden
Personenkreis relevant werde. Vor diesem Hintergrund müsse jedoch die Möglichkeit
geschaffen werden, zumindest die Erstberatung durch eine neutrale Stelle
erhalten zu können. Damit werde jedoch keinesfalls eine Konkurrenzsituation zu
kommerziellen Anbietern geschaffen. Vielmehr könne durch eine Energieagentur
gezielt auf die Angebote dieser Anbieter hingewiesen werden. Nach Auskunft von
Herrn Ernst unterstütze daher die Kreishandwerkerschaft ausdrücklich die
Einrichtung einer solchen Agentur. Auch Herr Wedrins erklärt, die
Ansicht der Verwaltung zu teilen. Auf Nachfrage von Frau Rohmann teilt Frau Epperlein
mit, dass sich das Beratungsangebot vorrangig an Hauseigentümer richte; Mieter
profitierten insofern indirekt. Das Beratungsangebot werde jedoch z.B. auch
Informationen zu Haushaltsgeräten umfassen. Herr Wedrins möchte sichergestellt wissen, dass die
Ergebnisse der in der Verwaltungsvorlage benannten Verhandlungen mit dem
Landkreis rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen vorliegen. Sodann
beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig: Der
Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. |
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