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31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:43 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/607/08 Satzung über die Veränderungssperre der Stadt Göttingen für den Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 20, 2. Änderung, "Westlich des Siekwegs"
- Erlass einer Veränderungssperre
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung Beteiligt:11-Fachbereich Personal und Organisation
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Dienberg erläutert, dass die Vorlage im Ortsrat Grone bereits beraten und dort zustimmend zur Kenntnis genommen worden sei

Herr Dienberg erläutert, dass die Vorlage im Ortsrat Grone bereits beraten und dort zustimmend zur Kenntnis genommen worden sei. Ziel des eingeleiteten Bebauungs­plan­verfahrens und der Veränderungssperre sei es, das Einzelhandelskonzept als gesamtstädtisches, städtebaulich zentrales Konzept auch in diesem Bereich planungsrechtlich umzusetzen und damit die bisherige gleichmäßige Verteilung von Einzelhandelsstandorten im Stadtgebiet zu sichern. Zugleich solle die Sortimentsliste des Einzelhandelskonzeptes planungsrechtlich gesichert werden. Der Geltungsbereich der geplanten Veränderungssperre umfasse bereits bebauten Grundstücke, aber auch angrenzende freie Flächen. Er wolle in diesem Zusammenhang jedoch deutlich machen, dass der Geltungsbereich nicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinausgehe. Die Verwaltung befürchte negative Auswirkungen auf die bestehende Einzelhandelstruktur in Grone-Süd, sofern das beantragte Einzelhandelsvorhaben genehmigt werden müsste. Entsprechende Bauanträge seien zunächst für ein Jahr zurückgestellt worden; diese Jahresfrist laufe jedoch nunmehr ab. Daher solle – zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren – eine Veränderungssperre erlassen werden.

 

Herr Welskop wendet ein, dass ihm der Ansiedlungswunsch eines Baumarktes bekannt sei, ein solcher Baumarkt jedoch seines Erachtens dem Einzelhandelskonzept nicht widerspreche. Herr Dienberg erläutert hierzu, dass der Baumarkt nicht Gegenstand der vorbenannten Zurückstellung gewesen sei. Der Baumarkt habe vielmehr nicht zugelassen werden können, weil die erforderliche Fläche nicht zur Verfügung gestanden habe. Herr Semmelroggen bittet zu prüfen, ob der räumliche Geltungsbereicht des Bebauungsplanes nicht nach Süden ausgeweitet werden könne. Herr Dienberg entgegnet, dass eine solche Verschiebung der Nutzungsgrenze dem Einzelhandelskonzept widerspräche.

 

Auf Nachfrage von Herrn Welskop erläutert Herr Uhlig, dass die Ansiedlung eines Lebensdiscounters im Plangebiet die integrierte Versorgungsstruktur in Grone Süd massiv gefährden würde.

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

 

Für den Bereich des Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 20, 2. Änderung, „Westlich des Siekwegs“ wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre erlassen.

 

Geltungsbereich:

Der Bereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der in § 2 der Satzung näher beschriebenen Begrenzung sowie aus dem der Satzung anliegenden Plan mit der Abgrenzung des Geltungsbereichs.

Maßgeblich für die Abgrenzung der Veränderungssperre ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab  1:1000.

 

Ziele und Zwecke der Veränderungssperre:

§         Sicherung der Ziele des Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 20, 2. Änderung, „Westlich des Siekwegs“.

§         Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird eine Veränderungssperre erlassen.

 

Die zu sichernden Ziele der Planung sind:

§         Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Einzelhandel gem. § 11 BauNVO.

§         Planungsrechtliche Umsetzung der Einschränkung von Einzelhandels­nutzungen auf Grundlage des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Göttingen (Göttinger Liste) zur Gewährleistung der städtebaulichen Verträglichkeit.

§         Stärkung der im Ortsteil Grone vorhandenen Nahversorgungszentren zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung für alle Bevölkerungsteile, hier: Ausschluss von Lebensmitteleinzelhandel.

§         Die städtebauliche Bedeutung der Kasseler Landstraße soll durch ergänzende Festsetzungen (z. B. Bauflucht, bauliche Höhen) gestärkt werden.

 

 
 

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