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Sodann
beschließt der Ausschuss nach kurzer weitere Diskussion jeweils einstimmig: Zu
TOP 12: Der
Rat der Stadt Göttingen möge beschließen: 1.
Die zum Entwurf der 93. Änderung des Flächennutzungsplanes 1975 der
Stadt Göttingen „Gewerbegebiet Siekanger“ im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend den
Vorschlägen in der Anlage beschieden.
Geltungsbereich: Das
Plangebiet wird im Norden durch die ICE-Trasse nach Kassel begrenzt. Im Osten
grenzen die Kleingartenkolonien „Leineberg-West“ und
„Hagenblick“ direkt an den Planbereich. Im Süden bildet der
Siekgraben, der gleichzeitig die Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Rosdorf
darstellt die Grenze des Planbereiches. Die westliche Grenze verläuft an der
Ostseite der vorhandenen Wendeschleife in Verlängerung nach Norden. Es
handelt sich um drei Flurstücke der Flur 6 Gemarkung Göttingen-Grone mit den
Nummern: 778/000, 779/000 und 780/000, die insgesamt eine Größe von 7,2 ha
aufweisen. Allgemeine
Planungsziele: Der
Bereich Siekanger soll zum Gewerbegebiet mit logistischem Schwerpunkt
entwickelt werden. Diese drei Flurstücke wurden bislang nicht für Kleingärten
genutzt. Sie sollen der flächenintensiven Logistiknutzung in diesem Bereich
mehr Spielräume ermöglichen. Das
„Gewerbegebiet Siekanger“ soll der Stärkung des Logistikstandorts
Göttingen als weitere Ergänzung des nordöstlich gelegenen GVZ dienen. Maßgeblich
für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Flächennutzungsplanes
im Maßstab 1:5000. |
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