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Herr
Dienberg erläutert, dass beabsichtigt sei, eine dritte Zufahrt zum
Kaufpark-Areal zu errichten. Der Investor verspreche sich hiervon eine bessere
Erreichbarkeit des südlichen Bereiches (tegut), aber auch eine Entlastung der
übrigen beiden Zufahrten. Diese zusätzliche Zufahrt könne insbesondere dazu
beitragen, den bislang häufig zu beobachtenden Rückstau des anfahrenden
Verkehres bis in den Knoten Otto-Brenner-Straße/ Kasseler Landstraße hinein zu
vermeiden. Er
weise darauf hin, dass lediglich eine Zufahrt - mithin keine Ausfahrt oder gar
eine neue Kreuzung – angelegt werden solle. Hierzu werde die bisherige
Bushaltestelle auf der Nordseite der Kasseler Landstraße nach Westen verlegt.
Sämtliche Kosten – incl. der Verlegung der Bushaltestelle und der Ablösung
der Unterhaltungskosten – trage der Investor. Eine Änderung des
Bebauungsplanes sei nicht erforderlich. Herr
Uhlig erläutert sodann die geplante Verkehrsführung anhand einer
Projektorfolie im Detail. Auf
Nachfrage von Herrn Semmelroggen erläutert Herr Dienberg, dass
die Verwaltung die zukünftigen sog. „Verflechtungsverkehre“ bereits
überprüft habe; die geplante Zufahrt sei vom Knoten Otto-Brenner-Straße/
Kasseler Landstraße ausreichend weit entfernt. Herr
Holefleisch bittet darum, die künftige Verkehrsregelung an der Kreuzung
Otto-Brenner-Straße/ Kasseler Landstraße/ Siekhöhenallee und den Ausbau dieses
Knotens in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Herr Dienberg sagt
dies zu. Es solle eine Ausbauvariante gewählt werden, die den größtmöglichen
verkehrlichen Nutzen habe. Auf
Nachfrage von Frau Rohmann teilt Herr Müller mit, dass durch die
Verlegung der Bushaltestelle deren Erreichbarkeit nicht beeinträchtigt werde. Sodann
beschließt der Ausschuss einstimmig: Die
vorgestellten Planungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. |
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