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Herr Holefleisch verweist auf die mit der Ladung
versandte Beschlussvorlage. Sodann
beschließt der Ausschuss einstimmig: Der
Rat der Stadt Göttingen möge beschließen: Nach
§ 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) wird die Straße Landwacht in
Herberhausen als öffentliche Straße gewidmet. Landwacht:
Von
der Straße „Zum Hohen Brunnen“ bis „Landwacht Hausnr.
16“ (westl. Grundstücksgrenze), Flurstück 146/3 teilweise, Flur 47,
Gemarkung Göttingen, auf einer Länge von 300 m. Landwacht: |
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