![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Holefleisch nimmt Bezug auf die mit der Ladung
versandte Verwaltungsvorlage. Sodann
beschließt der Ausschuss einstimmig: Der
Rat der Stadt Göttingen möge beschließen: Nach
§ 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) wird die Straße westlich der
Heinrich-Heine-Schule als öffentliche Straße gewidmet. Geh-
und Radweg: Von
dem Verbindungsweg St.-Heinrich-Straße zur Backhausstraße, abgehend in
südlicher Richtung bis zum Gewässer Rehbach, Flur 8 in Grone, Flurstück 392/1,
Größe 1798 qm, Länge 125 m. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |