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Herr Holefleisch verweist auf die mit der Ladung
versandte Verwaltungsvorlage. Sodann
beschließt der Ausschuss einstimmig: Der
Rat der Stadt Göttingen möge beschließen: Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes Göttingen-Esebeck Nr.
6 „Bührener Weg Ost“ wird gemäß § 46 Absatz 1 BauGB das
Umlegungsverfahren angeordnet. |
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