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Herr Holefleisch nimmt Bezug auf die mit der Ladung
versandte Verwaltungsvorlage; inhaltlich verweise er auf die Diskussion zum
Baugebiet „Windausweg“ in der vergangenen Ausschuss-Sitzung. Sodann
beschließt der Ausschuss einstimmig: Der
Rat der Stadt Göttingen möge beschließen: Zur
Verwirklichung des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 235 „Windausweg“
wird gemäß § 46 Absatz 1 BauGB das Umlegungsverfahren angeordnet. |
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