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Herr Holefleisch nimmt Bezug auf die mit der Ladung
versandte Verwaltungsvorlage; inhaltlich verweise er hierzu auf die bisherige Diskussion
in den Ausschuss-Sitzungen vom 05.07.07 (Aufstellungsbeschluss) und 24.04.08
(Auslegungsbeschluss). Sodann
beschließt der Ausschuss einstimmig: Der
Rat der Stadt Göttingen möge beschließen: 1. Der vereinfachten Änderung nach der öffentlichen Auslegung wird zugestimmt 2. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 5 A „Stargarder Weg“, 3. Änderung im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden. 3. Der Bebauungsplan Göttingen Nr. 5 A „Stargarder Weg“, 3. Änderung wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke 385, 387 und 388 der Flur 29 Gemarkung Göttingen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische
Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500. |
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