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30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.08.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:48 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/595/08 Bebauungsplan Göttingen Nr. 5A, 3. Änderung 'Stargarder Weg'
- Beschluss der 1. vereinfachten Änderung nach der öffentlichen Auslegung
- Bescheidung der Anregungen
- Satzungsbeschluss für vorbenannten Bebauungsplan
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Planungsanlass ist die geplante bauliche Erweiterung des Waldorfkindergartens im Stargarder Weg Nr

Herr Holefleisch nimmt Bezug auf die mit der Ladung versandte Verwaltungsvorlage; inhaltlich verweise er hierzu auf die bisherige Diskussion in den Ausschuss-Sitzungen vom 05.07.07 (Aufstellungsbeschluss) und 24.04.08 (Auslegungsbeschluss).

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

 

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

 

1.      Der vereinfachten Änderung nach der öffentlichen Auslegung wird zugestimmt

2.      Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 5 A „Stargarder Weg“, 3. Änderung im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

3.      Der Bebauungsplan Göttingen Nr. 5 A „Stargarder Weg“, 3. Änderung wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke 385, 387 und 388 der Flur 29 Gemarkung Göttingen.

Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500.

 
 

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