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30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: vertagt (zurückgestellt)
Datum: Do, 21.08.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:48 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/594/08 Bebauungsplan Göttingen Nr. 204, 1. Änderung, 'Zwischen Leine und Eisenbahnstraße' mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV)
- Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Uhlig, verweist darauf, dass die Angelegenheit in der letzten Ausschuss-Sitzung vertagt worden sei und der Ausschuss darum gebeten habe, die geplanten Änderungen näher zu erläutern

 

Herr Uhlig, verweist darauf, dass die Angelegenheit in der letzten Ausschuss-Sitzung vertagt worden sei und der Ausschuss darum gebeten habe, die geplanten Änderungen näher zu erläutern. Hierzu werde Herr Puche von der Planungsgruppe Lange-Puche, die den Bebauungsplan erarbeitet habe, vortragen.

 

Herr Puche erläutert, das sich der Bebauungsplan nunmehr seit rund 2 Jahren in der Vermarktungsphase befinde. In dieser Zeit habe sich gezeigt, dass das ursprüngliche Bebauungskonzept in einigen Bereichen nicht marktgängig sei.

 

Die beabsichtigten Änderungen gliederten sich insgesamt in 4 Änderungsbereiche:

  • Der Änderungsbereich 1 (untergliedert in die Bereiche 1 a – 1 c) betreffe eine Reihe von Bauflächen, für die bislang III Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt gewesen sei. Hier solle nunmehr eine zwingende III-Geschossigkeit festgesetzt werden. Ferner solle die Festsetzung der Baugrenzen in Baulinien geändert werden. Mit diesen Änderungen werde das Ziel verfolgt, eine einheitliche Höhenentwicklung sicherzustellen und einen städtebaulichen Akzent zu schaffen.
    Auf Nachfrage von Herrn Wedrins ergänzt Herr Uhlig, dass die bisherige Festsetzung (optionale III-Geschossigkeit in Kombination mit Baugrenzen) bei einer III-geschossigen Bauweise zu Problemen mit den bauordnungsrechtlichen Grenzabständen geführt hätte.
  • Der Änderungsbereich 2 betreffe die Anlage eines Garagenhofes; die geringe Anzahl an Garagen habe sich bislang als großes Vermarktungshindernis erwiesen.
  • Der Bereich 3 beziehe sich im Wesentlichen auf Änderungen der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte.
  • Der Änderungsbereich 4 betreffe eine kleine Fläche im Süden des Areals, für die der Bebauungsplan bisher keine spezifische Festsetzung treffe. Hier solle eine Fläche für einige Stellplätze ausgewiesen werden.

 

Darüber hinaus seien Überlegungen angestellt worden, den auf der Krone des Leinebettdeiches aufgeschütteten Hochwasserschutzwall als „Anlage der Wasserwirtschaft“ auszuweisen. Derzeit sei auch dieser ca. 1 m hohe Wall als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, was zu Protesten der Anwohner führe, da zahlreiche Passanten sich auf diesem Wall bewegten und von dort die anliegenden Hausgrundstücke einsehen könnten. Diese veränderte Festsetzung beträfe jedoch ausdrücklich weder den Fußweg noch die eigentliche Leineaue; hier bleibe die Ausweisung als öffentliche Grünfläche – und damit auch die unbegrenzte Zugänglichkeit – unverändert erhalten. 

 

Herr Brune erläutert sodann die geplante Gestaltung des Garagenhofes. Die über das Grundstück verlaufende Wegebeziehung solle erhalten bleiben; der Fußweg werde voraussichtlich „hinter“ dem Garagenhof (östlich) entlang geführt werden. Er lege Wert auf die Feststellung, dass keine Fertiggaragen errichtet werden sollen; die Garagenzeilen sollten mit einem durchlaufenden Flachdach verblendet werden. Durch die Errichtung des Garagenhofes werde die Grünstruktur im Quartier entlastet.

 

Herr Holefleisch verweist darauf, dass eine Herausnahme des ruhenden Verkehres aus dem eigentlichen Wohnquartier durchaus positiv zu bewerten sei. Andererseits sei die Anlage eines Garagenhofes gestalterisch nicht unproblematisch. Vor einer endgültigen Beschlussempfehlung des Ausschusses solle daher die künftige Gestaltung detailliert dargestellt werden. Ferner bitte er darum, die Vorlage um die in der heutigen Sitzung gegebenen Erläuterungen zu ergänzen und in der kommenden Sitzung eine entsprechende Änderungsvorlage zur Abstimmung zu stellen.

 

Herr Wedrins kritisiert, dass das ursprüngliche städtebauliche Konzept seines Erachtens aufgegeben werde. Herr Uhlig tritt dieser Einschätzung entgegen; es werde vielmehr eine höherwertigere Nutzung realisiert, als ursprünglich vorgesehen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wedrins erläutert Herr Müller den Hintergrund der diskutierten Änderung bezügl. des Hochwasserschutzdammes; die Wegebeziehung und die Zugänglichkeit der Leineaue werde nicht beeinträchtigt. Nach Ansicht von Herrn Wedrins sollte die Festsetzung „öffentliche Grünanlage“ für das gesamte Areal erhalten bleiben. 

Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig:

 

Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen möge beschließen:

Die Angelegenheit wird vertagt; die Verwaltung möge eine ergänzte Vorlage vorlegen.

 
 

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