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Herr Uhlig verweist auf die mit der Ladung versandte Verwaltungsvorlage und erläutert diese kurz. Anlass der Planänderung im Teilbereich A sei der Wunsch des Eigentümers, über den normalen Wohnungsbau hinaus ein Wohnangebot in der Betreuung der Göttinger Werkstätten zu schaffen. In dem Gebäude sollten neben Wohngruppen auch kleinere Läden und ein Cafe – z.T. in Trägerschaft der Göttinger Werkstätten - entstehen. Mit der Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten für kleine Gewerbeeinheiten und das geplante Cafe werde der „Nahversorgungsstandort Alfred-Delp-Weg“ weiter gestärkt; dies kommt sowohl den Bewohnern der Zietenterrassen, als auch den westlich angrenzenden Bereichen zu Gute. Die
Planung im Teilbereich B sei den geänderten Marktbedingungen geschuldet. Der
ursprünglich geplante Geschosswohnungsbau lasse sich an diesem Standort nicht
verwirklichen; aus diesem Grund solle die Möglichkeit geschaffen werden,
Reihenhäuser zu bauen. Das im Westen des Teilbereiches B gelegene Grundstück, welches
über den Alfred-Delp-Weg erschlossen werde, sei aufgrund der Topographie nur
schwer zu bebauen. Hier solle die Vermarktung dadurch erleichtert werden, dass
die Nutzungsmöglichkeiten erweitert werden; wegen der an der Grundstücksgrenze
verlaufenden Erschließungsstraße sei eine Wohnnutzung im Erdgeschoss ohnehin
nicht attraktiv. Auf
Nachfrage von Frau Behbehani erläutert Herr Melzer, dass sich das
Bauvorhaben im Teilbereich A des hier in Rede stehenden Bebauungsplanes
deutlich von dem Vorhaben der AWO im Bereich Ehrengard-Schramm-Weg
unterscheide. Während es sich bei ersterem um altengerechtes Wohnen handele,
sei bei letzterem ein Wohnangebot für geistig Behinderte geplant. Da mithin
unterschiedliche Klienteln angesprochen würden, stehe auch keine Konkurrenz
beider Einrichtungen zu befürchten. Sodann
beschließt der Ausschuss einstimmig: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen möge beschließen:
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren
ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 13a BauGB.
Im Nahbereich des Sondergebietes soll im Bereich des
festgesetzten Mischgebietes ein weiterer kleiner Laden ermöglicht werden.
Teilbereich A: liegt südlich der
Von-Ossietzky-Straße und westlich des Alfred-Delp-Weges. Er umfasst die
Flurstücke Geismar Flur 8 Flurstück 681/1 und Teile der Flurstücke Geismar Flur
8 Flurstücke 681/2 und Göttingen Flur 12 Flurstücke 71/5 und 29/10. Teilbereich B: liegt südlich der
Von-Ossietzky-Straße und östlich des Alfred-Delp-Weges. Er umfasst im Bereich
Geisemar Flur 8 die Flurstücke 697 und 695 und teilweise das Flurstück 696. |
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