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Frau
Morgenroth verliest den Antrag ihrer Fraktion und erläutert diesen. Eine
umfassende Übersicht über die Energiekosten sei dringend erforderlich. Bezügl.
der Investitionen in Energiespartechnik müsse sich auch in der Verwaltung eine
ganzheitliche Sichtweise durchsetzen. Die in dem Antrag ihrer Fraktion
geforderte detaillierte Aufstellung sei für die künftigen Haushaltsberatungen
unverzichtbar. Die in der Tischvorlage der Verwaltung zugesagte Datenmenge sei
keinesfalls ausreichend. Sie sei von der ihres Erachtens mangelhaften Zusage
der Verwaltung sehr enttäuscht und werde der Tischvorlage nicht zustimmen. Herr
Dienberg erklärt, die Intention des Antrages grundsätzlich zu
unterstützen. Die Verwaltung habe sich intensiv mit dem Antrag
auseinandergesetzt und sage zu, entsprechende Daten bis zum September zu
liefern. Damit lägen die Daten rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen vor und
die Fraktion könnten auf der Grundlage dieser Datenbasis entsprechende
Schwerpunkte setzen. Er wolle in diesem Zusammenhang jedoch nochmals deutlich
machen, dass die Verwaltung auch in der Vergangenheit bereits vielfältigste
Anstrengungen zur Energieeinsparung unternommen habe. Ziel müsse es sein, die
knappen Investitionsmittel nicht auf eine Vielzahl von kleineren Maßnahmen zu
verteilen, sondern konzeptionell Prioritäten zu setzen. In diesem Jahr sollten
zwei Gebäude energetisch saniert werden. Bezogen auf den Gesamtgebäudebestand
der Stadt erscheine dies zunächst wenig, sei jedoch mit erheblichen
Investitionen verbunden. Diese Vorgehensweise solle auch in den Folgejahren
kontinuierlich weiter betrieben werden. Er bitte jedoch auch um Verständnis
dafür, dass die im Antrag geforderte Datenmenge in der Kürze der Zeit nicht zu
liefern sei. Frau
Epperlein ergänzt, dass ihres Erachtens die wesentliche Intention des
Antrages aufgegriffen werde. Für den von der antragstellenden Fraktion
geforderten Detaillierungsgrad wären jedoch pro Gebäude Erfassungsarbeiten von
z.T. mehreren Tagen erforderlich. Der damit verbundene Aufwand stehe in keinem
vernünftigen Verhältnis zum Nutzen. Frau Epperlein erläutert sodann die
in der Verwaltungsvorlage zugesagte Übersicht im Detail. Nach
Ansicht von Herrn Wedrins bestehe zwischen den Auffassungen der
antragstellenden Fraktion und der Verwaltung weitestgehend Konsens. Insofern
könne er der Verwaltungsvorlage durchaus zustimmen. In Anbetracht der
begrenzten Investitionsmittel würden jedoch zwangsläufig Prioritäten zu setzen
sein. Die Investitionen in Energiespartechnik würden dann z.B. in Konkurrenz zu
städtebaulichen Zielen treten. Frau
Morgenroth entgegnet, dass eine solche Entscheidung nur getroffen werden
könne, wenn alle Daten vorlägen. Wenn dies personell nicht zu leisten sei, dann
müsse das Personal des Energiereferates aufgestockt werden. Sie befürchte, dass
eine fehlerhafte Priorisierung aufgrund mangelnder Datengrundlagen Folgen
zeitigen werde, die nicht mehr reparabel seien. Wenn die Energiekosten aus dem
Ruder liefen, könnte die Stadt handlungsunfähig werden. Herr
Dienberg erklärt, die vorgebrachten Bedenken im Grundsatz zu teilen.
Jedoch sei es aus seiner Sicht nicht vorstellbar, sämtliche Investitionsmittel
ausschließlich für Maßnahmen der energetischen Sanierung zu verwenden. Herr Holefleisch
gibt zu bedenken, dass explosionsartig steigende Energiekosten die finanziellen
Handlungsspielräume der Stadt derart einengen könnten, dass diese zu gar keinen
Investitionen mehr fähig sei. Frau Morgenroth ergänzt, dass es
keinesfalls ihre Intention sei, sämtliche Investitionsmittel nur noch für
Energiesparmaßnahmen zu verwenden. Nach
Ansicht von Herrn Semmelroggen bestehe kein wesentlicher inhaltlicher
Dissens zwischen dem ursprünglichen Antrag und der Haltung der Verwaltung; er
werde daher der Tischvorlage seine Zustimmung geben. Auch Herr Welskop
erklärt, der Vorlage zustimmen zu wollen. Frau
Morgenroth fordert, dass der Antrag im Rat behandelt wird. Herr Holefleisch
ergänzt, dass die Verbindlichkeit des Verwaltungshandelns größer sei, wenn
diesem ein Ratsbeschluss zugrunde liege. Herr
Wedrins regt an, zunächst die Verwaltungsvorlage umzusetzen. Sofern die
von der Verwaltung gelieferten Daten nicht ausreichend seien, könne die
antragstellende Frakition über einen neuerlichen Antrag eine entsprechende
Ergänzung fordern. Die nächste Ratssitzung finde ohnehin erst im September
statt. Sodann
beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig: Die
Verwaltung wird dem Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke im September
2008 folgende Informationen vorlegen: 1)
Laufende Energiekosten und künftige Energiekosten bei einer angenommenen
Preiserhöhung von 50 % oder alternativ 100 % ohne vorherige Sanierung für eine
umfangreiche Auswahl städtisch bewirtschafteter Gebäude (Schulen,
Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude). 2) Zu erwartende Investitions- und Folgekosten bei einer Sanierung auf Wärmestandard Neubauniveau (ebenfalls bezogen auf einen Energiekostenanstieg von 50 % bzw. 100 %) anhand einzelner ausgewählter Projekte. 3)
Vorstellung von Sanierungsmaßnahmen in den kommenden fünf Jahren. Damit
ist die Intention des Antrags erfüllt, so dass er nicht dem Rat vorgelegt
werden muss. |
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