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Herr
Wille erläutert, dass im Rahmen der kommunalen Abstimmung der
Mobilfunkanbieter, der Ortsrat um Stellungnahme zur Errichtung eines
Mobilfunkmastes in der Gemarkung Holtensen gebeten wurde. Frau
Brückner hält die Errichtung eines so hohen Masten für einen erheblichen
Eingriff in das Landschaftsbild. Da eine mögliche gesundheitliche
Beeinträchtigung durch Mobilfunkstrahlung ihrer Ansicht nach noch nicht
ausreichend geprüft und nicht abschließend ausgeschlossen werden könne, werde
die SPD-Fraktion keinem weiteren Standort in Holtensen zustimmen. Herr
Mecke erkennt zwar das Erfordernis im Rahmen einer mobilen Kommunikation, doch
könne auch er ohne konkrete Aussagen über die Auswirkungen der geplanten
Sendeleistung der Errichtung des Masten nicht zustimmen. Frau
Löding erläutert das Verfahren der kommunalen Abstimmung, die bau- und
planungsrechtliche Betrachtung sowie das Genehmigungsverfahren der
Regulierungsbehörde. Herr
Wille begründet die Ablehnung durch den Ortsrat wie folgt: -
die
Sendeleistung des geplanten Standortes sei nicht bekannt -
das
Landschaftsbild werde durch den Masten negativ verändert -
es
ist bereits ein Mobilfunkstandort in der Ortslage vorhanden -
durch
den Masten könnte eine mögliche weitere Bebauung südlich und nördlich des
Feuerteichgrabens verhindert werden. Der
Ortsrat beschließt einstimmig: „Der
Ortsrat lehnt den Standort des geplanten Mobilfunkmasten in der Gemarkung
Holtensen, Flur 3, Flurstück 13/3 ab.“ |
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