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Frau
Löding verweist auf die Vorlage, erläutert diese und bittet den Ortsrat um
Zustimmung. Frau
Margraf erfragt den Erhalt des Schulgartens und ob hier eine Einigung mit der
Schule erzielt werden konnte. Frau
Güntzler erläutert, dass sich auf eine Verlegung auf das Schulgelände geeinigt
worden sei. Frau
Margraf bittet darum, bei Umsetzung der Planungen die Schulwegsicherheit in
Form eines Fußweges sicherzustellen. Auch
Herr Weide ist der Ansicht, dass auch nach der Bebauung ein sicherer Schulweg
für die Kinder gewährleistet bleiben muss. Der
Ortsrat stimmt dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu: Beschlussvorschlag: 1.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Nikolausberg Nr. 20, 2. Änderung
„Eschenbreite“ mit „Örtlicher Bauvorschrift“ (ÖBV)
sowie der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt. 2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Nikolausberg Nr. 20, 2. Änderung
„Eschenbreite“ mit „Örtlicher Bauvorschrift“ (ÖBV) wird
mit seiner Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt. Geltungsbereich: Die
Änderung erfolgt im süd-östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Göttingen-Nikolausberg Nr. 20 „Eschenbreite“, östlich der Straße
„Zur Hohen Warte“, südlich der Straße „Über dem
Buschwege“, westlich des Regenrückhaltebeckens und nördlich der Straße
„Am Schlehdorn“. Enthalten sind die beiden Flurstücke Nr. 331, 333
der Flur 3, Gemarkung Nikolausberg sowie die zur Erschließung erforderlichen
Verkehrsflächen der Straßen Am Schlehdorn, Zur Hohen Warte und Über dem
Buschwege. Die Fläche im Geltungsbereich dieser Änderung insgesamt beträgt ca.
8.747 m². Maßgeblich
für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im
Maßstab 1 : 500. |
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