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9. öffentliche Sitzung des Ortsrates Nikolausberg
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat Nikolausberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Gasthaus "Zum Klosterkrug", Kalklage 2, 37077 Göttingen-Nikolausberg
Ort:
FB61/546/08 Bebauungsplan Göttingen-Nikolausberg Nr. 20, 2. Änderung 'Eschenbreite-Süd' mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
-Zustimmung zum Entwurf und zur öffentlichen Auslegung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Frau Löding verweist auf die Vorlage, erläutert diese und bittet den Ortsrat um Zustimmung

 

Frau Löding verweist auf die Vorlage, erläutert diese und bittet den Ortsrat um Zustimmung.

 

Frau Margraf erfragt den Erhalt des Schulgartens und ob hier eine Einigung mit der Schule erzielt werden konnte.

 

Frau Güntzler erläutert, dass sich auf eine Verlegung auf das Schulgelände geeinigt worden sei.

 

Frau Margraf bittet darum, bei Umsetzung der Planungen die Schulwegsicherheit in Form eines Fußweges sicherzustellen.

 

Auch Herr Weide ist der Ansicht, dass auch nach der Bebauung ein sicherer Schulweg für die Kinder gewährleistet bleiben muss.

Der Ortsrat stimmt dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu:

 

Der Ortsrat stimmt dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu:

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussvorschlag:

1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Nikolausberg Nr. 20, 2. Änderung „Eschenbreite“ mit „Örtlicher Bauvorschrift“ (ÖBV) sowie der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Nikolausberg Nr. 20, 2. Änderung „Eschenbreite“ mit „Örtlicher Bauvorschrift“ (ÖBV) wird mit seiner Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

 

Geltungsbereich:

Die Änderung erfolgt im süd-östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Göttingen-Nikolausberg Nr. 20 „Eschenbreite“, östlich der Straße „Zur Hohen Warte“, südlich der Straße „Über dem Buschwege“, westlich des Regenrückhaltebeckens und nördlich der Straße „Am Schlehdorn“. Enthalten sind die beiden Flurstücke Nr. 331, 333 der Flur 3, Gemarkung Nikolausberg sowie die zur Erschließung erforderlichen Verkehrsflächen der Straßen Am Schlehdorn, Zur Hohen Warte und Über dem Buschwege. Die Fläche im Geltungsbereich dieser Änderung insgesamt beträgt ca. 8.747 m².

Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1 : 500.

 

 
 

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