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Frau
Gleitze, Frau Kleuker und Herr Schubert von der
Jugendgerichtshilfe (JGH) des Fachbereichs Jugend erläutern die Arbeit der JGH.
Diese gründe sich rechtlich auf die §§ 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sowie 52
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Klientel der JGH seien vorrangig
straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren
sowie deren Eltern. Man sei aber auch Anlaufstelle für andere interessierte
Personen (z.B. Lehrer), die Informationen zum Thema suchten. Häufigste
Deliktarten, mit denen man konfrontiert werde, seien Rohheitsdelikte (vor allem
Körperverletzung), Drogendelikte sowie Ordnungswidrigkeiten, darunter besonders
Schulpflichtverletzungen. Die
JGH sei auf verschiedenen Ebenen in Justizverfahren involviert. In
Ordnungswidrigkeitsverfahren beschränke sich ihre Rolle auf Vermittlung und
Überwachung von gegen Jugendliche und Heranwachsende verhängten
Arbeitsweisungen. In
Diversionsverfahren wäge die JHG im Gespräch mit den Tätern und deren Eltern
ab, ob nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z.B. Teilnahme am
Täter-Opfer-Ausgleich) das Verfahren eingestellt werden könne. In
Strafverfahren nehme die JGH vor Verfahrensbeginn Kontakt zu den Jugendlichen /
Heranwachsenden sowie deren Eltern auf, um vorab deren Lebensläufe, familiären
Hintergründe und deren Betrachtungsweise ihrer Straftaten zu klären. Des
Weiteren würden sie auf die Verhandlung sowie die daraus erfolgenden
Konsequenzen vorbereitet. Die Ergebnisse und eine aus diesen erfolgende
Empfehlung zur Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht werden in einem
schriftlichen Bericht an das Jugendgericht sowie die Staatsanwaltschaft
weitergeleitet. Die JGH ist auch am Verfahren beteiligt und äußert ihre
Eindrücke und Ergebnisse während der Verhandlung. Nach der Verhandlung
vermittelt und überwacht die JGH die Einhaltung der vom Gericht verfügten
Weisungen und Auflagen. Schließlich
wirke die JGH in der U-Haftvermeidung mit. Jugendliche im Alter unter 16 Jahren
sollen nach Möglichkeit nicht in U-Haft genommen werden. Die JGH nimmt an der
Haftprüfung teil und beteiligt sich bei der Unterbringung der Jugendlichen in
alternativen Einrichtungen. Tendenziell
könne man feststellen, dass in den letzten Jahren die Zahl der Bußgeldverfahren
wegen Verletzung der Schulpflicht stark gestiegen sei. Auch sei deutlich, dass
das Klientel der JGH zum Großteil männlich sei. Weibliche Jugendliche /
Heranwachsende machten nur etwa ein Viertel des Klientels aus. Des Weiteren
seien weibliche Jugendliche und Heranwachsende vorrangig in Bußgeld- und
Diversionsverfahren vertreten, bei Strafverfahren stellten sie nur eine
Minderheit der Fälle. Als
weitere Tendenz erkennbar sei die zunehmende Unzuverlässigkeit sowohl der
Jugendlichen als auch der Eltern z.B. bei der Einhaltung von Terminen oder
Arbeitsauflagen. Auch müsse man feststellen, dass psychische Auffälligkeiten /
Suchterkrankungen unter Jugendlichen und Heranwachsenden zunähmen. Schließlich
müsse deutlich gemacht werden, dass die JGH in Bezug auf die Arbeitsbelastung
nun an ihre Grenzen gelangt sei. Die Steigerung der Fallzahlen und der daraus
resultierende Verwaltungsaufwand, welcher die für Betreuungsarbeit übrige Zeit
reduziere, ließen keine weitere Mehrbelastung zu. Frau
Gleitze, Frau Kleuker und Herr Schubert antworten auf
Fragen aus dem Ausschuss. Die Tendenz bei den Rohheitsdelikten äußere sich in
einer höheren Gewaltbereitschaft und Brutalität. Ein neues Phänomen stelle die
häusliche Gewalt von Kindern gegen Eltern (vor allem Mütter) dar. Um dem zu
begegnen, gebe es verschiedene Kurse zur Aggressionskontrolle. Ein Kurs der
Jugendhilfe Süd-Niedersachsen (JSN) zum Beispiel, welches Teil eines
umfangreicheren Angebots sei, umfasse 7 Abende und ein Wochenende. Dieser Kurs
werde seit etwa drei Jahren vorgehalten. Wann es dort zu einer Evaluation
kommen werde, sei aber noch nicht klar. Zur
Frage der räumlichen Streuung könne gesagt werden, dass es nur wenige
Schwerpunkte gebe. Dies seien Orte, an denen sich Jugendliche und
Heranwachsende treffen und Vorkommnisse naturgemäß häufen würden. Es sei
festzustellen, dass dabei oft Alkohol- / Drogenkonsum im Spiel sei. Fälle
von U-Haftvermeidungen gebe es etwa drei im Jahr, Arrest gegen Schulverweigerer
werde etwa fünfmal im Jahr verhängt. Dazu müsse gesagt werden, dass bei
Schulverweigerern oft im letzten Moment von Jugendlichen oder deren Eltern das
verhängte Bußgeld gezahlt werde, um den Arrest zu vermeiden. Am eigentlichen
Problem werde in der Familie in diesen Fällen aber nicht gearbeitet. Im
Zeitraum von 2003 bis 2007 sei die Zahl der Diversionsverfahren von 78 auf gut
200 gestiegen. Dies begrüße man, da allgemein erkannt worden sei, dass
Diversionen ein gutes Mittel seien, um Gerichtsverhandlungen zu vermeiden und
den Aufwand je Fall etwas einzuschränken. Wichtig hierfür sei natürlich eine
enge Kooperation mit Trägern wie dem Verein Ausgleich. Straffällig gewordene
Jugendliche bekämen eine Stelle vermittelt, wo Sie zum einen ihren
Arbeitseinsatz ableisteten. Zum anderen werde das dort erarbeitete Geld als
Opferentschädigung eingesetzt. Allgemein gebe es in Göttingen eine gute
Vernetzung. Die
Steigerung der Fallzahlen lasse nicht auf eine Steigerung der Kriminalität
schließen. Eher sei es so, dass nun viele Fälle erfasst würden, die bisher in
einem Graubereich stattgefunden hätten. Arbeitskräfte
zur Erledigung der Verwaltungsarbeit seien der JGH nur insoweit zugeordnet, als
eine Schreibkraft die von der JGH formulierten Berichte erstelle. Aber zu den
Verwaltungstätigkeiten falle auch Recherchearbeit, die man nicht delegieren
könne. Eine
Verschärfung des Jugendstrafrechts, wie sie zur Zeit diskutiert werde, sei
abzulehnen. Die Maßnahmen des JGG seien ausreichend. Die Verhängung der
Höchststrafe von 10 Jahren habe man bisher nicht erlebt. Problematisch sei
dagegen, dass es für Jugendliche und Heranwachsende nicht genug
Betreuungsangebote gebe. |
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