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10. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 15
Gremium: Rat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 08.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB20/397/08 Bestellung einer Vertretung der Stadt Göttingen für die Hauptversammlung der E.ON Mitte AG und Beschluss über deren Auftrag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
  Aktenzeichen:A/20.2
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
 
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Der Rat beschließt einmütig bei 3 Enthaltungen:

 

Der Rat beschließt einmütig bei 3 Enthaltungen:

Zur Vertretung der Stadt Göttingen für die ordentliche Hauptversammlung der E

Zur Vertretung der Stadt Göttingen für die ordentliche Hauptversammlung der E.ON Mitte AG am 25.02.2008 wird bestellt:

Herr Oberbürgermeister Wolfgang Meyer

(zu den Punkten 1., 2., 4., 6. und 7.)

 

sowie Herr Ulrich Böhm, Leiter Bereich Recht der E.ON Mitte AG

(zu den Punkten 3. und 5.)

(Im Falle einer kurzfristigen Verhinderung von Herrn Oberbürgermeister Meyer wird Herr Ulrich Böhm beauftragt, das Stimmrecht der Stadt Göttingen in der oben bezeichneten Hauptversammlung auszuüben.)

 

Die Vertretung der Stadt Göttingen wird beauftragt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

1.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Der Bilanzgewinn von 44.850.000,00 Euro wird als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet.

2.      Entlastung des Vorstands

Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung erteilt.

3.      Entlastung des Aufsichtsrats

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung erteilt.

4.      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 wird die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, gewählt.

5.      Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der E.ON Mitte AG setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 21 Mitgliedern zusammen, von denen ein Drittel gemäß Drittelbeteiligungsgesetz Vertreter der Arbeitnehmer sind.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Herren

Timm Degenhardt, Senior Vice President Marketing der E.ON AG, Düsseldorf,

Landrat Robert Fischbach, Marburg

Karl-Michael Fuhr, Mitglied des Vorstands der E.ON Energie AG, München,

Bernd Huffziger, Leiter Verkaufsdirektion Mitte der E.ON Ruhrgas AG, Essen,

Oberbürgermeister Wolfgang Meyer, Göttingen,

Landrat Frank-Martin Neupärtl, Homberg,

Dr. Dierk Paskert, Mitglied des Vorstands der E.ON Energie AG, München,

Landrat Stefan Reuß, Eschwege,

Landrat Reinhard Schermann, Göttingen,

Landrat Dr. Udo Schlitzberger, Kassel,

Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt, Bad Hersfeld,

Dr. Erich Schmitz, Mitglied der Geschäftsführung der E.ON Kraftwerke GmbH, Hannover,

Norbert Steiner, Vorsitzender des Vorstands der K+S Aktiengesellschaft, Kassel, und

Landrat Michael Wickmann, Northeim,

werden bis zu der Hauptversammlung der E.ON Mitte AG, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

6.      Wahl von Beiratsmitgliedern

Nach § 16 Abs. 1 der Satzung der E.ON Mitte AG setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats, aus einem Vertreter jedes kommunalen Anteileigners, soweit dieser nicht bereits Mitglied des Aufsichtsrats ist, sowie Persönlichkeiten zusammen, die wegen ihrer besonderen Eignung hierzu von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats gewählt werden.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Herren

Rechtsanwalt Dieter Schlempp, Wiesbaden, und

Rechtsanwalt Karl-Christian Schelzke, Mühlheim am Main,

werden bis zu der Hauptversammlung der E.ON Mitte AG, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 beschließt, in den Beirat der Gesellschaft gewählt.

7.      Festlegung des Sitzungsgelds für die Mitglieder des Aufsichtsrats und Beirats der E.ON Mitte AG

Für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats- und Beirats der E.ON Mitte AG ab dem 01.03.2008 ein Anwesenheitsgeld gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft in Höhe von insgesamt 400,00 Euro pro Sitzungstag.

 
 

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