zurück
 
 
10. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 11
Gremium: Rat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 08.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
01.6/255/07 1. Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Göttingen vom 10.11.2006
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:01-Referat der Oberbürgermeisterin -01.6-Ratsangelegenheiten, Repräsentation und Internationales Beteiligt:Dezernat B - Personal, Schule und Jugend
    51-Fachbereich Jugend
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Auf Anfrage des Beigeordneten Humke-Focks teilt Stadtrat Hecke mit, dass der angesprochene Sitz eines weiteren Mitglieds im Ju

 

Auf Anfrage des Beigeordneten Humke-Focks teilt Stadtrat Hecke mit, dass der angesprochene Sitz eines weiteren Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Vertreterin/Vertreter der muslimischen Gemeinden in der Stadt Göttingen) bis heute nicht besetzt sei.

Den seinerzeit gemachten Vorschlag habe die Verwaltung aufgrund der Diskussionen um die Person zurückgezogen.

 

Der Rat beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen:

 

Der Rat beschließt im Anschluss einmütig bei 2 Enthaltungen:

Beschlussvorschlag:

Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Göttingen vom 10.11.2006 wird wie folgt geändert:

I.

 

§ 4

 

Unter b) erhält der dritte Absatz folgenden neuen Wortlaut:

 

„Die beratenden Mitglieder ergeben sich aus § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG). Darüber hinaus gehören dem Jugendhilfeausschuss als weitere beratende Mitglieder an:

-           eine Vertreterin/ein Vertreter der muslimischen Gemeinden in der Stadt Göttingen

-           eine Vertreterin/ein Vertreter des Behindertenbeirates der Stadt Göttingen

-           eine Vertreterin/ein Vertreter des Seniorenbeirates der Stadt Göttingen

 

Für jedes beratende Mitglied kann eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter benannt werden.“

II.

 

Die Satzungsänderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Göttingen Kraft.

 

Göttingen, den .........................

         (Meyer)

Oberbürgermeister

 

 
 

zurück