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Auf
Anfrage des Beigeordneten Humke-Focks teilt Stadtrat Hecke mit,
dass der angesprochene Sitz eines weiteren Mitglieds im Jugendhilfeausschuss
(Vertreterin/Vertreter der muslimischen Gemeinden in der Stadt Göttingen) bis
heute nicht besetzt sei. Den
seinerzeit gemachten Vorschlag habe die Verwaltung aufgrund der Diskussionen um
die Person zurückgezogen. Der
Rat beschließt im Anschluss einmütig bei 2 Enthaltungen: Die
Satzung für das Jugendamt der Stadt Göttingen vom 10.11.2006 wird wie folgt
geändert: I. § 4 Unter
b) erhält der dritte Absatz folgenden neuen Wortlaut: „Die
beratenden Mitglieder ergeben sich aus § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes zur
Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG). Darüber hinaus gehören
dem Jugendhilfeausschuss als weitere beratende Mitglieder
an: - eine
Vertreterin/ein Vertreter der muslimischen Gemeinden in der Stadt Göttingen - eine
Vertreterin/ein Vertreter des Behindertenbeirates der Stadt Göttingen - eine
Vertreterin/ein Vertreter des Seniorenbeirates der Stadt Göttingen Für
jedes beratende Mitglied kann eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter
benannt werden.“ II. Die
Satzungsänderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
Göttingen Kraft. Göttingen,
den .........................
(Meyer) Oberbürgermeister |
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