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Herr Dienberg erläutert die mit der Ladung versandte Verwaltungsvorlage; inhaltlich verweise er auf die bisherige Diskussion zur Umnutzung des ehemaligen Sparkassengebäudes. Der Entwurfsbeschluss zum nunmehr vorgelegten Bebauungsplan sei vom Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen bereits am 06.11.2006 gefasst worden; nunmehr stehe der Satzungsbeschluss an. Anregungen oder Bedenken seien im Verfahren nicht vorgebracht worden. Herr Arnold erklärt, der Vorlage zustimmen zu wollen. Er wolle jedoch sichergestellt wissen, dass in absehbarer Zeit auch das südlich angrenzende Areal weiter entwickelt werde. Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig. Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen: 1. Den geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 136 „Stumpfebiel“, 1. Änderung wird zugestimmt. 2. Der Bebauungsplan Göttingen Nr. 136 „Stumpfebiel“, 1. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich liegt ausschließlich im Bereich der Gemarkung Göttingen. Das Plangebiet wird im Norden und Westen durch die Straße Stumpfebiel begrenzt. An der Ostseite grenzen die Grundstücke an die Fußgängerzone (Weender Straße). Die südliche Begrenzung des Planbereiches bildet das Hausgrundstück Weender Straße 63, sowie die nördliche Grenze der Flurstücke 61/4 und 53/2 der Flur 22 Göttingen. Er umfasst die Flurstücke mit den Nummern 45, 46 und 47 der Flur 22 Göttingen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500. |
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