![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufgrund der bestehenden Pandemiesituation wurde auf eine erneute Sitzung des Ortsrates Elliehausen/Esebeck im Januar 2021 verzichtet.
Der Ortsbürgermeister, Herr Voß, wurde gem. § 182 Abs. 2 Ziffer 7 NKomVG zu der nachfolgenden Beschlussempfehlung angehört. Die Ortsratsmitglieder wurden entsprechend informiert. Einwände wurden nicht erhoben. Dennoch wird darum gebeten, folgenden Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Nach wie vor geht Herr Ortsbürgermeister Voß nicht davon aus, dass die Arbeiten ausschließlich wegen der Verlegung des Gewässers durchgeführt werden. Selbst nach der Zeichnung bedarf es hierfür keines weiträumigen Abtrags des Oberbodens und gegebenenfalls auch des Unterbodens auf der gesamten Baufläche. Die Tatsache, dass die Verwaltung hier eine Ansicht wiederholt, wird durch das bloße Wiederholen nicht richtiger. Aus seiner Sicht wäre es hilfreich, sollte dies nicht geschehen sein, dass sich die Verwaltung einfach vor Ort einen Eindruck vom Fortschritt der aktuellen Arbeiten verschafft.
Der Ortsbürgermeister Herr Voß stimmt dem folgenden Beschlussvorschlag zu. Beschlussvorschlag: Dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages „Östlich Eisenbreite“ wird zugestimmt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |