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Der Rat beschließt einstimmig:
Das nachfolgend aufgeführte Mitglied des Beirats für Menschen mit Behinderungen wird neu in den näher bezeichneten Fachausschuss zum stellvertretenen beratenden Mitglied gem. § 71 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) berufen:
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