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Herr Seguin erläutert auf die Vorlage der Verwaltung. Da die jährliche Preiserhöhung zum 01.02.21 unmittelbar anstünde und der Ratsbeschluss vom 13.07.12 gelte, habe man die Eltern über die Preiserhöhung 2021 bereits informiert.
Frau Schmidt sagt, dass es unter Berücksichtigung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Göttingen leider nicht möglich sei, von der jährlichen Preiserhöhung abzusehen, auch wenn man die Eltern gern entlasten würde. Das Verpflegungsangebot der Stadt Göttingen sei von guter Qualität.
Frau Stobbe unterstreicht den Zweck des Antrages, der darauf abziele, vor allem den Automatismus der Erhöhung zu beenden.
Herr Ralle schließt sich den Ausführungen von Frau Stobbe an.
Frau Güntzler hält die Essenpreise für das qualitativ gute Schulessen für angemessen. Zudem sei sie für die verbesserte Vergütung der Küchenkräfte, die ebenfalls finanziert werden müsse.
Herr Wiedenmeier sagt, es ginge auch darum, dass Mensaessen durch einen günstigen Preis für die Schüler*innen attraktiver zu machen.
Frau Sennekamp regt eine jährliche Überprüfung der Preise für die Mittagsverpflegung an.
Frau Stobbe möchte den Beschlussvorschlag dahingehend ergänzen, dass die weitere Preiserhöhung im Zusammenhang mit einer jährlichen Überprüfung zur Kostenentwicklung im Ausschuss beraten werden solle, um den Automatismus aufzuheben.
Frau Schmidt erläutert, dass aufgrund des gültigen Ratsbeschlusses vom 13.07.12 darüber nicht der Schulausschuss, sondern nur der Rat selbst befinden könne. Im Rahmen der Berichterstattung über die Wirtschaftlichkeit der Küchenbetriebe könne das Thema jedoch wieder aufgegriffen werden.
Anschließend fasst der Schulausschuss mehrheitlich, bei 6 Ja und 5 Nein Stimmen folgenden
Beschlussvorschlag:
Die vom Rat der Stadt Göttingen beschlossene jährliche Erhöhung der Preise in der Schulverpflegung in Höhe von 3% soll beibehalten werden.
Einer weiteren Beratung im Rat bedarf es nicht.
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