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Frau Nagler erläutert die Vorlage der Verwaltung. Die Prüfung, wie die Schulanfangszeiten im Sinne des Antrages der Bündnis 90/Die-Grünen-Ratsfraktion entzerrt werden könnten, habe ergeben, dass die Entscheidungsträger eine Entzerrung aus den dargelegten Gründen nicht wünschten. Ebenso lehnten die Schulen, Schüler- und Elternvertreter versetzte Anfangszeiten aus unterschiedlichen Gründen ab.
Frau Schmidt berichtet, dass auch das Kultusministerium die Schulen sowie das Schuldezernat angeschrieben habe, um sich dem Thema anzunähern. Träger der Schülerbeförderung sei aber der Landkreis Göttingen, so dass die Stadt lediglich Empfehlungen in der Sache aussprechen könne.
Frau Stobbe findet die Argumente nachvollziehbar. Die Initiative zu veränderten Schulanfangszeiten müsse von den Schulen kommen. Der Antrag ihrer Fraktion sei auf den Weg gebracht worden, als noch Präsenzunterricht stattgefunden habe und die Schülerbeförderung überlastet gewesen sei.
Herr Dr. Raubuch weist darauf hin, dass Busse, die derzeit für die Schülerbeförderung der IGS Geismar eingesetzt seien, durch die GöVB anders eingesetzt werden könnten, da sie leer führen.
Frau Güntzler findet es ungenügend, dass die GöVB die Sonderfinanzierungshilfe des Landes lediglich für verbesserte Luftfilteranlagen in den Bussen und nicht für Verstärkerbusse einsetzten will. Wenn Präsenzunterricht wieder stattfinden sollte, wären die Busse wieder überfüllt.
Frau Schmidt regt eine Klärung im GöVB-Gremium an.
Sodann fasst der Schulausschuss einstimmig folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Schulanfangszeiten der weiterführenden Schulen in der Stadt Göttingen bleiben dem Grunde nach bestehen. Die Prüfung hat ergeben, dass die Entscheidungsträger eine Entzerrung nicht wünschen.
Einer Beratung im Rat bedarf es nicht.
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