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26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 28.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
Zusatz: Es besteht die Möglichkeit, an der Sitzung mithilfe des Webkonferenzssystems BigBlueButton teilnehmen zu können, soweit dies technisch möglich ist. Dazu wird es eine gesonderte Information für die ausschussmitglieder per Mail geben. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Corona-Situation die Sitzung unter besonderen Vorkehruingen stattfinden wird. Halten Sie bitte die Abstandsregelungen von mid. 1,5 m ein und tragen eine Mund-Nasen-Schutzmaske. Registierungen der Besucher*inen erfolgen.
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Seguin teilt mit, dass auch der Fachbereich Schule in die aufgrund des Bombenfunds anstehenden Evakuierungsmaßnahmen der Stadt Göttingen stark eingebunden sei, weil unter anderem Schulen als Notunterkünfte genutzt werden würden.

 

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) habe mit Schreiben vom 12.01.21 die Einrichtung einer Oberstufe an der Neuen IGS genehmigt. Der Antrag auf Einrichtung der Oberstufe war aufgrund des Ratsbeschlusses vom 15.11.2019 vom Schulträger beim RLSB gestellt worden.

 

Auf Nachfrage von Frau Margraf teilt Herr Seguin mit, dass eine Kooperation der Neuen IGS mit der IGS Bovenden seitens des Schulträgers mit dem RLSB erörtert worden sei. Auch hätten die Schulen untereinander Gespräche geführt, die jedoch bislang nicht zu einer Kooperation geführt hätten. Der Schulträger könne eine Kooperation nicht verordnen sondern lediglich an die Schulen appelieren.

 

Die von Stadt und Landkreis Göttingen in den letzten Jahren durchgeführte zentrale Info-Veranstaltung für die Eltern der künftigen Fünftklässler werde in diesem Jahr aufgrund der Pandemie-Lage nicht stattfinden. Informationen über die weiterführenden Schulen würden auf der städtischen Homepage zur Verfügung gestellt werden.

 

Folgende Anmeldetermine für das Schuljahr 2021/2022 seien mit den Schulen abgestimmt worden:

 

Gesamtschulen 17.+18. Mai 2021

Gymnasien 02.+03. Juni 2021.

 

 

Auf Nachfrage von Frau Güntzler teilt Herr Seguin mit, dass die Anmeldetermine der Bonifatiusschule II am 26.+27. Mai seien und mit den Terminen der anderen Schulen ebenfalls bekanntgegeben bzw. veröffentlicht werden.

 

Die Förderrichtlinie des Landes zur sächlichen Schutzausstattung an Schulen sei seit dem 06.01.2021 veröffentlicht. Von der Gesamtfördersumme in Höhe von 257.000 Euro habe die Schulverwaltung den städtischen Schulen 60% dieser Summe unbürokratisch zur eigenen Bedarfsdeckung zur Verfügung gestellt. 40% der Summe seien zunächst zurückgestellt worden, um ggf. die Ausstattung der Unterrichtsräume mit mobilen Luftfiltergeräten zumindest zum Teil mitzufinanzieren.

 

Weil die Bedarfe der Schulen an Schutzausstattung sehr individuell seien, habe man von einer zentralen Steuerung abgesehen und die Beschaffung den Schulen selbst überlassen. Dies beschleunige auch das Verfahren.

 

Frau Schmidt berichtet, dass die Schulen aufgrund einer Abfrage des Baudezernates mitgeteilt hätten, für welche Schulräume sie Luftfiltergeräte benötigten. Grundsätzlich könnten aus der vom Land gewährten Fördersumme für die Schutzausstattung an Schulen auch Luftfiltergeräte angeschafft werden, jedoch werde die Fördersumme dafür bei weitem nicht ausreichen. In der vorangegangenen Sitzung des Bauausschusses habe es zum Thema Luftfilteranlagen einen Sachstandsbericht gegeben, der über das Ratsinformationssystem zugänglich sei. Der Umgang mit der Forderung nach Luftfilteranlagen in Göttingen sei landesweit einzigartig. Vielerorts seien vom Land als Schutzmaßnahme eher die Durchführung vonTestungen gefordert worden. Da die Anschaffung der Schutzausstattungen für Klassenräume nur Sinn mache, wenn in den Räumen auch Präsenzunterricht stattfinde, habe das Schuldezernat mit Datum vom 13.01.21 beim Land einen entsprechenden Antrag gestellt.

 

Frau Baumgartner erläutert, dass die Empfehlungen der Wissenschaftler sehr unterschiedlich und daher eine schlechte Entscheidungsgrundlage seien. Neben dem empfohlenen Luftaustausch durch das Öffnen von Fenstern gebe es eine Vielzahl an Luftaustauschanlagen, die flankierend eingesetzt werden könnten. Eine Übersicht über derartige Anlagen sei in dem im Bauausschuss vorgelegten Sachstandsbericht zur Anfrage der GöLinke/ALG-Ratsgruppe enthalten. Der Sachstandsbericht sei auch als Anlage zur Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Elternvertreterin im Schulausschuss beigefügt (siehe TOP 13). Auch an die Fraktionsbüros der Ratsfraktionen seien die Unterlagen übersandt worden. Es sei vorgesehen, dass der Rat anhand der vorgestellten verschiedenen Varianten eine Entscheidung treffe.

 

Frau Baumgartner weist darauf hin, dass es keine gesicherten Erkenntnisse gebe, wie sich Luft im Raum bewege; vermutlich in jedem Klassenraum anders. Beim Stoßften nach der 20 5 20 Regel könne die Temperatur in den Klassenräumen bei einer Außentemperatur von bis zu -15 Grad gehalten werden, die Heizungsanlagen seien entsprechend konzipiert. Wenn man aber entgegen der Regel 45 Minuten lang durchlüfte, sei das nicht mehr gegeben. Die 20 5 20 Regel müsse also konsequent eingehalten werden. Dann sei gewährleistet, dass es in den Klassenräumen mind. 19 Grad warm bleibe. Wenn dies in Klassenräumen nicht der Fall sein sollte, wie teilweise berichtet werde, bitte sie um Information um welche Räume es sich handele, um die Gründe dafür zu ermitteln und abzuhelfen.

 

Herr Dr. Raubuch meint, dass es im Interesse aller sei, die Viruslast in den Räumen zu senken. Dass Luftfilteranlagen dies gewährleisteten, sei Fakt. Es solle zeitnah ein Entscheidungsprozess eingeleitet werden, um das Risiko für Schüler*innen und Lehrer*innen zu senken. Er sei gern bereit, in den Klassenräumen, in denen er an der IGS Geismar unterrichte, Temperaturmessungen durchzuführen und sich mit der Baudezernentin darüber auszutauschen.

 

Auf die Nachfragen von Herrn Dr. Raubuch antwortet zunächst Frau Schmidt, dass für die Testungen der Lehrer*innen das Land als Arbeitgeber zusndig sei. Ihres Wissens nach seien Testungen geplant, es gebe aber noch keine konkreten Informationen. Gleiches gelte für Testungen für die Mitarbeiter*innen in Kindertagesstätten, für die sie sich einsetze.

 

Herr Seguin ergänzt, dass die Versorgung der Schulen mit Hygienemitteln über die regelmäßige Abfrage an Schulen vom Schulträger gesteuert werde. Die Schulen erhielten alle Mittel, die sie benötigten. Eine mangelhafte Ausstattung von Schulen sei beim Schulträger nicht angezeigt worden.

 

Frau Schmidt teilt mit, dass CO-2 Messgeräte über das Förderprogramm Schutzausstattung des Landes angeschafft werden könnten. Frau Baumgartner weist darauf hin, dass diese Geräte nicht die Aerosol-Last, sondern den Sauerstoffgehalt messen. Herr Dr. Raubuch ist der Meinung, dass dies aber ein Indikator für die Aerosollast sein könne.

 

Frau Margraf merkt an, dass es für die Schulen und für die Politik schwierig zu entscheiden sei, welches Luftfiltergerät sie anschaffen sollten.

 

Frau Baumgartner sagt, dass man abschichten müsse. Man werde ohnehin nicht alle Geräte von einem einzelnen Hersteller beziehen können. Bei der Anschaffung müssten außerdem verschiedene Aspekte wie Verfügbarkeit und Folgekosten berücksichtigt werden. Derzeit bekäme die Verwaltung von vielen Firmen Werbeangebote. In dem Sachstandsbericht sei davon lediglich eine Auswahl der angebotenen Geräte aufgeführt.

 

Frau Schmidt ergänzt, dass die Entscheidung nicht den Schulen überlassen werde.

Angebote für Luftfiltergeräte lägen im übrigen auch von einigen Schul-Fördervereinen vor.

 

Auf Nachfrage von Frau Sennekamp antwortet Frau Schmidt, dass von den abgefragten Schulen 2/3 eine Rückmeldung zu den Bedarfen an Schutzausstattung gegeben haben. Es sei davon auszugehen, dass sich noch weitere Schulen melden würden, wenn sich der Rat hinsichtlich der Anschaffung von Luftfilteranlagen für eine der Lösungsvarianten entschieden habe. Ein allgemeiner Spendenaufruf für alle Schulen sei erst nach der Entscheidung sinnvoll.

 

Frau Güntzler ist dafür, einen Spendenaufruf ggf. auch über die örtliche Presse zu starten, wenn die Ratsempfehlung vorliege.

Der Schulträger solle auf die Schulen einwirken, dass sie ihre Bedarfe rückmeldeten, denn es dürfe nicht sein, dass von einigen Schulen keine Antworten auf die Abfrage vorlägen.

 

Auf Nachfrage von Frau Güntzler antwortet Frau Baumgartner, dass zwischen den Kommunen ein fachlicher Austausch stattfinde. Dies sei wichtig, da das Thema viele Facetten habe.

 

Frau Stobberde einen Apell an das Land begrüßen. Es sei unstrittig, dass der Einsatz von Luftfilteranlagen in Schulen sinnvoll sei.

 

 

 

 

 
 

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