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Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage eingereicht, bei der es um die Straßenreinigung des Fahrradweges (alte B3) zwischen Göttingen und Bovenden geht. Der Wunsch der CDU kann nicht über die Aufnahme der alten B3 (außerhalb geschlossener Ortslage) in die VO geregelt werden. Herr Brandenburg weist darauf hin, dass dies nicht in der Verordnung zur Straßenreinigung geregelt werden kann, da der Abschnitt des Rad-/Fußweges zwischen Weende und Bovenden außerhalb der geschlossenen Ortslage liegt. Der Winterdienst auf dem Fuß-/Radweg entlang der alten B3 wird von den GEB durchgeführt. Eine Sommerreinigung durch die Stadt findet nicht statt, die Gemeinde Bovenden reinigt nur bis zur Ortsgrenze. Herr Grothey fragt, ob mit der Gemeinde Bovenden geklärt werden kann, auch den Rest des Weges zu reinigen. Herr Brandenburg sagt zu, dass diesbezüglich mit der Gemeinde Bovenden Kontakt aufgenommen wird.
Der Beschlussvorschlag ist vom Betriebsausschuss einstimmig genehmigt worden. |
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