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Herr Dr. Wiedemann verliest seinen Antrag betr. „Tempo 20 in der Straße „Am Eikborn“ und begründet seinen Antrag entsprechend.
Herr von Saltzwedel meint, dass die Anordnung von Tempo 20 nicht helfen wird, da sich niemand an die Anordnung halten wird. Es sei keine Maßnahme die wirkt.
Herr Dr. Wiedmann erklärt, dass somit jedoch Schäden am Straßenbelag und der dadurch entstehende Lärm reduziert werden kann.
Herr Ortsbürgermeister Voß meint, dass es egal sei, ob dort 20 km/h oder 30 km/h angeordnet sind, denn daran gehalten wird sich nicht. Er meint, dass sich dann die Fahrzeuge in der Straße stauen, da sie nicht an den parkenden Fahrzeugen vorbeifahren können. Der Verkehrsfluss könnte eingeschränkt werden.
Herr Dr. Wiedemann sagt, dass selbst die Busfahrer an den parkenden Fahrzeugen mit geringer Geschwindigkeit vorbeifahren. Es sei auch zu den Stoßzeiten kein Problem. Um den Lärmschutz und die Straßenzerstörung zu minimieren sei die Geschwindigkeitsbegrenzung die einzige wirksame Maßnahme.
Herr Dr. Wiedemann formuliert einen Prüfauftrag und bitte die Ortsratsmitglieder um Unterstützung und Frau Störbrock um entsprechende Protokollierung und Weiterleitung:
Es wird um Prüfung gebeten, ob die Geschwindigkeit von 30 km/h auf 20 km/h in der Straße „Am Eikborn“ herabgesetzt werden kann.
Der Ortsrat Elliehausen/Esebeck beschließt mit 7 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung:
Der Ortsrat Elliehausen/Esebeck bittet die Stadt Göttingen zu prüfen, ob in der Straße „Am Eikborn“ die Geschwindigkeit von 30 km/h auf 20 km/h herabgesetzt werden kann, da die Geschwindigkeitsbegrenzung die einzige geeignete Maßnahme ist, um die Straßenzerstörung zu minimieren und den Lärmschutz für die Anwohner*innen zu gewährleisten. |
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