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Frau Ortsbürgermeisterin von der Heide erläutert die bisherigen Bemühungen, auch einen Bebauungsplan für den nördlichen Bereich zu erstellen. Leider ist die Verwaltung nicht Eigentümerin der Flächen, so dass diese Erweiterung nicht zum Zuge kommt. Herr Lindemann erläutert, dass der Bauausschuss dem ablehnenden Votum des Ortsrates vom 13.06.2019 gefolgt ist und die Verwaltung aufgefordert hat, die Erweiterung des Baugebietes weiter zu verfolgen bis zum verkehrlichen Anschluss an die B3, bisher ohne Erfolg. Aus diesem Grund hat die Verwaltung zwei neue Varianten (Anlage 1) erarbeitet.
Frau Hoffmann stellt die Präsentation vor. Die beiden Varianten unterscheiden sich in der Erschließung (Ring- und Rastersystem). Im Ringsystem ist der Anteil öffentlicher Grünflächen reduziert. Die Regenrückhaltung ist in beiden Varianten an der tiefsten Stelle. Die Erschließung erfolgt beide Male über den Wiesentalsweg. Die städtebauliche Struktur ist ähnlich: Clusterplanung, das bedeutet, das Einzel, Doppel- und Reihenhausbebauung mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss besteht. In jeder Variante sind zwei Mehrfamiliengebäude (drei Vollgeschosse) vorgesehen. Die dreigeschossigen Komplexe können an unterschiedlichen Positionen, also auch am Bahndamm errichtet werden. Zur möglichen Verschattung werden Angaben zum 21.06., 16.00Uhr gemacht. Zu den weiteren beanstandeten/geforderten Themen (landwirtschaftlicher Verkehr, ÖPNV, soziale Infrastruktur, Energieversorgung, Car-Sharing/E-Ladestation sowie Gründächern und Fassadenbegrünung) machen Frau Hoffmann und Herr Lindemann weitergehende Aussagen (Seite 16-22 der Präsentation). Zur Versorgung mit Kita-Plätzen ist im Rat am 10.7. ein Beschluss vorgesehen, der einen Prüfantrag für Groß Ellershausen enthält. Ein Spielplatz ist im neuen Baugebiet nicht geplant, im Gegenzug, könnten die vorhandenen Spielplätze aufgewertet werden.
Die Zeitschiene sieht vor, dass der Entwurfsbeschluss im Dezember 2020, und der Satzungsbeschluss im 2/3. Quartal 2021 gefasst werden. Danach erfolgt die Erschließung und die Realisierung der Bauvorhaben. Auch das Vergabeverfahren der Grundstücke soll im 2./3. Quartal 21 erfolgen. Die Verwaltung hofft, auch hier eine preisdämpfende Abgabe der Grundstücke an Bauwillige realisieren zu können. Gemeinschaftliches Wohnen in den Clustern wird verstärkt betrachtet.
Frau Ortsbürgermeisterin von der Heide fordert, Vorkehrungen zu treffen für zeitgemäßes Internet und bittet um Auskunft über Fahrradabsteller und E-Ladestationen.
Herr Lindemann teilt mit, dass Glasfaserkabel verlegt werden sollen, die Entscheidung aber beim Anbieter liege. Fahrradabsteller und E-Ladestationen sind derzeit nicht vorgesehen, ggfls. könnte ein Fahrradabsteller im öffentlichen Raum später erfolgen.
Herr Henze fordert, eine Aussage zum Schattenwurf an mindestens 4 Tagen in unterschiedlichen Jahreszeiten. Frau Hoffmann sagt dies zu.
Auch schlägt Herr Henze vor, im Eingangsbereich des Baugebietes Einfamilien- bzw. Doppelhäuser zu planen, denn bei Mehrfamilien- bzw. Reihenhäusern ist der Parkdruck erheblich größer. Auch die verkehrliche Situation für die Landwirtschaft muss befriedigend gelöst werden.
Herr Kupke dankt für die bereits umgesetzten Forderungen aus der letzten Vorstellungsrunde im Ortsrat. Er fragt, ob der geplante Weg für die Landwirtschaft auch den Rettungsfahrzeugen zur Verfügung steht, denn eine Zuwegung ist nicht ausreichend, besonders falls der Schadensfall im vorderen Bereich liegt. Auch teilt er mit, dass er von vielen bereits nach Grundstückswünschen gefragt wurde. Sei es auch möglich bei großer Nachfrage, geplante Doppel- oder Reihenhäuser in Grundstücke für Einfamilienhäuser umzufunktionieren? Herr Lindemann antwortet, dass eine gewisse Dichte im Baugebiet erreicht werden solle und die Mischung unbedingt erwünscht sei.
Herr Hess stellt fest, dass ca. 60-80 Wohneinheiten entstehen werden dies gibt einen großen Parkdruck auf das neue Baugebiet . Herr Lindemann erläutert, dass die Stellplatzverordnung vom Rat der Stadt Göttingen von 0,7 oder 1 Stellplatz ausgeht. Mehr Stellplätze könne man auf seinem Grundstück immer anbieten. Auch gibt es Baugebiete, bei denen eine eigene Stellplatzordnung beigefügt ist. Herr Hess weist ausdrücklich auch auf den Besucherverkehr hin. Auch der Anschlusszwang an ein Blockheizkraftwerk im Baugebiet Deneweg Süd habe viele Probleme und hohe Kosten versucht. Herr Lindemann spricht sich ausdrücklich für diese Variante aus und glaubt, dass dies reibungslos durchgeführt wird.
Herr Haepe weist darauf hin, dass nicht nur die Entwässerungssituation im Baugebiet betrachtet werden sollte, sondern auch die darüber liegenden Bereiche. Auch liegt ihm der öffentliche Personennahverkehr für das neue Gebiet am Herzen. Da der Kaufpark sich zu einem Umsteigepunkt in viele Richtungen entwickelt habe, sollten die Straßen im Gebiet so angelegt werden, dass ein kleinerer Bus in späterer Zeit in das Gebiet fahren könne. Die Radien der Straße sollten dies berücksichtigen. Herr Lindemann wird die Bedenken an die Göttinger Entsorgungsbetriebe weitergeben. Die nächstliegende Bushaltestelle „Auf der Schanze“ ist gut erreichbar.
Herr Henze begrüßt ausdrücklich den Hinweis von Herrn Haepe und fordert, dass diesesKriterium unbedingt berücksichtigt werden muss. Der öffentliche Personennahverkehr müsse zukunftsorientiert von den Kommunen und der Politik begleitet werden.
Der Ortsrat unterbricht die Sitzung um 21.20 Uhr für Fragen der Anwesenden.
Herr Apel fragt nach weiteren Schattenwurfuntersuchungen und möchte wissen, ob die Hanglage und die Steigungen berücksichtigt wurden. Diese Fragen können nicht beantwortet werden von den Verwaltungsvertretern. Auch glaubt Herr Apel, dass sogar eine Verschattung des Altdorfes erfolgen wird.
Herr Stefan Krausse möchte wissen, ob es wirklich nur eine Zu- und Abfahrt geben soll. Dies wird von Herrn Lindemann zum derzeitigen Planungsstand bestätigt. Herr Krausse hält dies für sehr bedenklich. Herr Hoffmann bemängelt die vielen Fahrzeuge, die durch das Altdorf fahren müssen, um ins neue Gebiet zu kommen. Bereits jetzt sind durch viele geparkte Fahrzeuge die Wege sehr eng und bei noch höherem Verkehrsaufkommen sind große Probleme vorprogrammiert.
Die Frage von Herrn Voigt, ob eine Bebauung sofort erfolgen muss, verneint Herr Lindemann. Herr Voigt gibt auch zu bedenken, dass die Baufahrzeuge durchs Dorf fahren müssen. Dies sollte unbedingt vermieden werden.
Herr Apel macht den Vorschlag, dass die Verwaltung einen Streifen in Fahrbahnbreite erwirbt von der Baulandmanagmentfläche und der Verkehr, wie schon lange gefordert, über die B3 abfließt.
Herr Haepe weist darauf hin, dass sich die nördlichen Wege in Privatbesitz befinden.
Nachdem die Sitzung wieder eröffnet wird, fordert Herr Kupke, dass die Zufahrt für den landwirtschaftlichen Verkehr für Baufahrzeuge freigegeben/vorgegeben wird. Später sollte diese Zufahrt Rettungsfahrzeugen zur Verfügung stehen. Auch sollen die Cluster verschiebbar sein und, wenn mehr Nachfragen nach Einfamilienhäusern sind, sollte dies machbar sein.
Herr Henze fordert, dass im ersten Bereich des neuen Gebietes keine Reihenhäuser geplant werden sollen. Die Spielplätze Oberer Reekenweg und Putzberg können jetzt bereits aufgewertet werden. Die Möglichkeit einer späteren Anbindung an den ÖPNV muss unbedingt gegeben sein.
Der Ortsrat beschließt einstimmig, dem Verwaltungsvorlag mit 6 Maßgaben zuzustimmen.
Folgende Anliegen sollen bis zur Vorlage des Auslegungsbeschlusses geprüft/erledigt werden:
Der Geltungsbereich liegt südwestlich der bestehenden Ortslage Groß Ellershausen und schließt im Osten an die Straße Wiesentalsweg an. Die im Osten an den Geltungsbereich angrenzende Bebauung ist von Ein- bis Zweifamilienhäusern geprägt. Der Geltungsbereich wird im Norden und Süden durch ackerbaulich genutzten Flächen begrenzt. Im Westen grenzt der ehemalige Verlauf einer Bahnstrecke an. Vom Geltungsbereich sind die Flurstücke 60/3, 66/7, 96/2, 97, 98, 99 und 101 der Flur 3 der Gemarkung Groß Ellershausen betroffen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 3,7 ha.
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:500.
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