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Frau Möhring verweist auf die zur Februar-Sitzung mitübersandte Vorlage zu diesem TOP und trägt die Entscheidung der Stadt zu den investiven Wünschen des Ortsrates für den Doppelhaushalt 2019/2020 im Einzelnen vor. Dabei sei der erbetene Fensteraustausch – so die Vorlage der Verwaltung – eine (auch geplante) Bauunterhaltungs- und keine Investitionsmaßnahme. Frau Limbach teilt zu den etatisierten Investitionsmitteln für die energetische Sanierung des Schulgebäudes mit, diese Haushaltsmittel würden nunmehr für vorrangige Investitionen am und im Schulgebäude, z.B. dringende Brandschutzmaßnahmen, in Anspruch genommen. Der Ortsrat greift ausschließlich die im Haushalt 2019/2020 darüber hinaus nicht berücksichtigten Wünsche wieder auf und beschließt mithin:
Im Haushaltsplan der Stadt Göttingen für das Haushaltsjahr 2021 (und ggf. für das Jahr 2022) sollen in ausreichender Höhe Haushaltsmittel für die
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